Veranstaltungen
Veranstaltungen zur Umsetzung des BTHG
Während des Projekts haben wir, unterstützt durch Expertinnen und Experten, bundesweit sowie online zahlreiche Veranstaltungen zu Intention, Hintergrund und Regelungsinhalten des BTHG durchgeführt.
Unsere Veranstaltungen
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09.04.2024
Von der Bedarfsermittlung zur Leistungsausgestaltung
- Art
- Vertiefungsveranstaltung
- Zeit
- 09.04.2024 09:00 Uhr – 15:30 Uhr
- Ort
- https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de
Wie können die im Gesamtplanverfahren identifizierten Leistungen so gestaltet werden, dass sie den leistungsberechtigten Personen eine individuelle Lebensführung ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern? Ziel der Veranstaltung wird es u. a. sein, Erfolgsgeschichten zu teilen und gemeinsam konkrete Schritte für eine personenzentrierte Ausgestaltung zu entwickeln.
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13.03.2024
Soziale Teilhabe: Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilhabe im Sozialraum
- Art
- Vertiefungsveranstaltung
- Zeit
- 13.03.2024 09:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Ort
- https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de
Eines der Gesetzesziele des BTHG ist es, eine Lebensplanung und -gestaltung nach individuellen und persönlichen Wünschen zu ermöglichen – unter Berücksichtigung des Sozialraumes bei den Leistungen zur Sozialen Teilhabe. Demnach sollen die Träger der Eingliederungshilfe gemäß § 95 S. 1 SGB IX im Rahmen ihrer Leistungsverpflichtung eine personenzentrierte Leistung für Leistungsberechtigte unabhängig vom Ort der Leistungserbringung sicherstellen. Im Rahmen der Veranstaltung wird u. a. ein Überblick über die Strategien und Ansätze zur Erschließung des Sozialraums gegeben sowie Modellkommunen der Initiative „Kommune inklusiv“ des BMAS vorgestellt.
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15.02.2024
Stetige Anpassung des Bedarfsermittlungsinstrumentes Niedersachsen (B.E.Ni)
- Art
- Digitale Veranstaltung
- Zeit
- 15.02.2024 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Ort
- www.dv.webex.com
Das Land Niedersachsen hat sein Bedarfsermittlungsinstrument im Juli 2023 angepasst und die Version 3.1 veröffentlicht. Dem vorausgegangen waren viele Hinweise von Leistungserbringern und Interessensverbänden für Menschen mit Behinderungen. Welche Strategie verfolgt Niedersachsen in der Weiterentwicklung seines Bedarfsermittlungsinstrumentes? Wie wirken sich die Hinweise auf die Bedarfsermittlung und die daraus resultierenden Leistungen aus?
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30.01.2024 – 31.01.2024
Teilhabe am Arbeitsleben – Zugänge zum allgemeinen Arbeitsmarkt
- Art
- Vertiefungsveranstaltung
- Zeit
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30.01.2024 09:30 Uhr –
31.01.2024 15:30 Uhr - Ort
- https://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de
Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).
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14.12.2023
ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssystems
- Art
- Digitale Veranstaltung
- Zeit
- 14.12.2023 10:00 Uhr – 11:15 Uhr
- Ort
- www.dv.webex.com
Der Integrierte Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) wird mithilfe der ITP-App im digitalen Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) unterstützt. Die Übermittlung des ITP in das digitale örtliche Verwaltungssystem ermöglicht eine schnelle und umfassende Abstimmung aller beteiligter Instanzen. Aktuell betrifft dies nur den ITP für Erwachsene. Welche Maßnahmen müssen bei der Erstellung der App beachtet werden, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit schon vorhandenen digitalen Verwaltungssystemen?
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13.12.2023
Sozialraum und Bedarfsermittlung
- Art
- Digitale Veranstaltung
- Zeit
- 13.12.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Ort
- www.dv.webex.com
Die Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX setzt den Grundstein für die Erbringung personenzentrierter Leistungen, die wiederum gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Gemäß § 104 Abs. 1 SGB IX muss der Sozialraum bei der Bestimmung von Eingliederungshilfeleistungen im Einzelfall beachtet werden.
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12.12.2023
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
- Art
- Digitale Veranstaltung
- Zeit
- 12.12.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Ort
- www.dv.webex.com
Das Modellprojekt „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) wurde in sechs Modellregionen von 2020 bis 2022 umgesetzt. Der Fokus des Projekts lag in einer personenzentrierten und sozialraumorientierten Teilhabeplanung im Bereich Arbeit unter Einbezug der Lebensverhältnisse der leistungsberechtigten Personen sowie verschiedener regionaler Netzwerkpartner.
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24.11.2023 – 25.11.2023
BAR-Fachgespräch "Teilhabe: Recht trifft Praxis"
- Art
- externe Veranstaltung
- Zeit
- 24.11.2023 - 25.11.2023
- Ort
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Tagungszentrum Haus der Kirche
34131 Kassel
Sind die Regelungen des SGB IX inzwischen so kompliziert, dass ihr Nutzen deshalb in der Praxis abnimmt? Oder werden die Regelungen einfach in der Praxis nicht richtig umgesetzt? Und stellt sich nicht sogar die Frage, ob bzw. inwieweit ein so ausdifferenziertes System der Rehabilitation und Teilhabe überhaupt noch über gesetzliche Regelungen gesteuert werden kann?
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30.10.2023
Bayernweites Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe
- Art
- Digitale Veranstaltung
- Zeit
- 30.10.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Ort
- Digitale Veranstaltung
Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Im Rahmen der Umsetzung sollen ab dem 01. Januar 2024 in allen Jugendämtern Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen.
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23.10.2023
„Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe“. Ein Projekt zur Umsetzungsbegleitung des KJSG
- Art
- Digitale Veranstaltung
- Zeit
- 23.10.2023 10:00 Uhr – 11:30 Uhr
- Ort
- Digitale Veranstaltung
Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden die Weichen dafür gestellt, dass künftig die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen zuständig sein wird. Dazu sind verwaltungsseitige Anpassungen sowohl bei der Kinder- und Jugendhilfe als auch bei der Eingliederungshilfe notwendig.