Vor der Veranstaltung erhielten die Teilnehmenden zwei Aufzeichnungen, die einen Überblick über das Bundesteilhabegesetz und eine Einführung in das Thema „Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen“ boten.
Die zweitägige Veranstaltung begann mit einer kurzen Einführung, gefolgt von einer Arbeitsgruppenphase. In dieser konnten sich die Teilnehmenden kennenlernen und es wurden verschiedene Fallbeispiele vorgestellt. In einem anschließenden Vortrag wurden die Änderungen thematisiert, die das reformierte Recht für Arbeit der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer mit sich bringt. Zunächst wurde hier die allgemeine Rolle rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer beleuchtet und die Handlungseinheit von Betreuenden und zu Betreuenden betont. Der Referent ging auf die Prinzipien unterstützter Entscheidungsfindung und Stellvertretung ein und gab Hinweise zur Beantragung von Eingliederungshilfeleistungen. Anschließend wurde in einer Arbeitsgruppenphase das Thema Beratung bearbeitet. In einem weiteren Vortrag wurde zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren referiert, wobei insbesondere die Rolle der Leistungsberechtigten und ihrer Betreuerinnen und Betreuer im Gesamtplanverfahren in den Blick genommen wurde. Es folgte eine Arbeitsgruppenphase zum selben Thema. Der Tag endete mit einem Vortrag zum Fallmanager in der Eingliederungshilfe als neues Gegenüber für Betreuerinnen und Betreuer.
Der zweite Veranstaltungstag begann mit einem Vortrag über die personenzentrierte Bedarfsermittlung im Kontext rechtlicher Betreuung. Dabei wurden unterschiedliche Möglichkeiten aufgezeigt, die Betreuerinnen und Betreuer zur Unterstützung ihrer Klientel bei der Bedarfsermittlung haben. In einer anschließenden Arbeitsgruppenphase konnten die Teilnehmenden sich intensiver mit der Bedarfsermittlung auseinandersetzen. Danach folgte ein Vortrag über das Zusammenspiel zwischen Leistungsträger und Leistungserbringer. Der Schwerpunkt lag dabei auf Steuerungs- und Kontrollmechanismen innerhalb des sozialrechtlichen Dreiecks, und es wurde dargelegt, welche Bedeutung diese für Betreuerinnen und Betreuer haben können. In einer darauffolgenden Arbeitsgruppenphase bearbeiteten die Teilnehmenden das Thema Steuerungs- und Kontrollmechanismen. Ein weiterer Vortag thematisierte Verbraucherschutzaspekte des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) für Betreuerinnen und Betreuer. Auch zu den Bestimmungen des Gesetzes sowie zu aktuellen Anpassungen des Gesetzes wurde berichtet. Der Tag endete mit einer Zusammenfassung der Arbeitsergebnisse und einer Feedbackrunde.
Programm
Stand: 20. September 2021
Präsentationen
Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge als PDF.
Vortrag: Das BTHG im Überblick
Referierende: Matthias Dehmel, Wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Vortrag: Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Referierende: Matthias Dehmel und Tristan Fischer, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Vortrag: Aufgaben und Rechte des Betreuers/ der Betreuerin in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund der Reform des Betreuungsrechts
Referierende: Marcus Rietz, Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG
Vortrag: Gesamt- und Teilhabeplan-Verfahren
Referierende: Simon Kerkhoff, Sachgebietsleitung Eingliederungshilfe, Kreis Schleswig-Flensburg
Vortrag: Neues Gegenüber für Betreuer/innen: der Fallmanager in der Eingliederungshilfe
Referierende: Jan Reicherter, freier Referent und Fallmanager in der Eingliederungshilfe
Vortrag: Personenzentrierte Bedarfsermittlung: Stellschrauben für rechtliche Betreuer/innen bei der Unterstützung der leistungsberechtigten Person
Referierende: Carolin Emrich, Behindertenpädagogin und Coach, Bremen; Martina Kemme, Referentin Behindertenpolitik, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport Bremen
Vortrag: Zusammenspiel Träger/Erbringer – Steuerungs- und Kontrollmechanismen
Referierende: Jan Reicherter, freier Referent und Fallmanager in der Eingliederungshilfe
Vortrag: WBVG-Verträge und verbraucherschutzrechtliche Aspekte
Referierende: Markus Sutorius, Referent Recht, Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V. (BIVA)