In einem im letzten Jahr publizierten Beitrag im NDV des Deutschen Vereins kritisierte Roland Rosenow eine zu langsame Umsetzung der Vorgaben des BTHG in den Bundesländern, den Abschluss von Übergangsvereinbarungen am Beispiel Baden-Württemberg sowie Regelungen in WBVG-Verträgen, durch die es zur Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen kommen kann. Marcus Rietz, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, hat dazu einige Anmerkungen verfasst.
Mit dem BTHG hat der Bundesgesetzgeber die Eingliederungshilfe in das neunte Sozialgesetzbuch als eigenes Leistungsrecht überführt. Dadurch ist die Rechtgrundlage für die bisherigen vertraglichen Beziehungen zwischen Leistungs trägern, Leistungserbringern und Leistungsberechtigten weggefallen. Auf …
Veranstaltungen zum Thema 'WBVG-Verträge'
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Kompass-Einträge zum Thema 'WBVG-Verträge'
Trennung von Leistungen » Existenzsichernde Leistungen außerhalb der KdU
Verfügung über Mehrbedarf
Ich betreue eine Person mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis. Die Person lebt in einer Einrichtung. Sie erhält Grundsicherung bei Erwerbsminderung sowie …
Ich betreue eine Person mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis. Die Person lebt in einer Einrichtung. Sie erhält Grundsicherung bei Erwerbsminderung sowie einen Mehrbedarf zur Grundsicherung. Die Einrichtung, in der die betreute Person lebt, fordert mich nunmehr auf, neben den Unterkunftskosten auch den Mehrbedarf an die Einrichtung zu zahlen. Ist dies tatsächlich und auf Dauer so gedacht und angebracht? Ich gehe vielmehr davon aus, dass der Mehrbedarf dem Leistungsberechtigten zur freien Verfügung steht. Gespräche mit der Einrichtung und dem Sozialhilfeträger konnten nicht zur Klärung beitragen.
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