Offener Austausch II: Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Digitale Fachveranstaltung

Offener Austausch II: Personenzentrierung in der Eingliederungshilfe

Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet.  Ziel ist es dabei, gem. § 90 Abs. 1 SGB IX dem Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.

Vom Bedarf bis zur Leistung - das BTHG hat die Personenzentrierung tief im Reha-Prozess und insbesondere in der Eingliederungshilfe verankert. Das Prinzip der Selbstbestimmung umzusetzen, ist für Leistungsträger, -erbringer und Menschen mit Behinderungen eine große Aufgabe. Welche Erfahrungen haben Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung in der Praxis gemacht?

Wir laden Vertreterinnen und Vertreter der Eingliederungshilfe, der Leistungserbringer, der Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen und die Akteure des Betreuungswesens zu einem offenen Austausch ein.

Diskutieren Sie mit uns!

  • Personenzentrierung und Bremsen der Kostendynamik – widerspricht sich das oder ist Personenzentrierung letztlich die Steuerungsmöglichkeit, um zielgerichteter und damit kosteneffizienter zu arbeiten?
  • Personenzentrierung bei Menschen mit psychischen/geistigen Behinderungen und Schwer- und Mehrfachbehinderungen – wie gehen sie mit den Möglichkeiten und Pflichten um bzw. gibt es Grenzen der Personenzentrierung für Menschen mit psychischen/geistigen Behinderungen?
  • Wie bewerten Sie die Möglichkeiten der Erstellung neuer und innovativer Leistungen auf der Grundlage der gesetzlichen Ausgestaltung der jeweiligen Landesrahmenverträge?
  • Welche Erfahrungen machen Sie im Rahmen des Gesamt- bzw. Teilhabeplanverfahren? Inwiefern orientierten sich die Beteiligten an den Wünschen des Leistungsberechtigten zu Zielen und Art der Leistungen?
  • Wie verlaufen die Anpassungen an das moderne, personenzentrierte Teilhaberecht in den Behörden und bei den Leistungserbringern? Vor welchen Herausforderungen stehen Sie in ihrem praktischen Allta

Ablauf des Offenen Austauschs

Der Termin ist in drei Blöcke aufgeteilt.

  1. Block: Die Veranstaltung wird durch einen Impulsvortrag eröffnet. In diesem wird ein externer Experten die praktische Umsetzung der Personenzentrierung im Reha-Prozess thematisieren.
  2. Block: Anschließend diskutieren wir in Teilgruppen die Umsetzung der Personenzentrierung entlang des Reha-Prozesses. Dabei werden wir u. a. thematisieren, inwieweit auf der Grundlage des Leistungsbescheids eine personenzentrierte Leistungerbingung ermöglicht wird (vom Bedarf zur Leistung) und ob dies ohne eine neue Ausgabendynamik in der Eingliederungshilfe geschehen kann. Die Teilnehmenden können sich je nach Themenpräferenz in die jeweilige Teilgruppe einsortieren. Die Arbeitsgruppen werden jeweils von einem Referenten des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG und/oder einem externen Experten moderiert.
  3. Block: Zum Abschluss berichten die Arbeitsgruppen zu ihren wichtigsten Diskussionssträngen im Plenum. 

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei!

Einwahldaten

Link zum Beitritt: https://dv.webex.com/dv/j.php?MTID=m111bd54e7fee2583e4a6a77c9d6e4ce2
Event-Kennnummer: 163 935 8745
Event-Passwort: m2nBNtMQ7r3
Einwahl via Telefon: +49-89-95467578
Der Zugriffscode entspricht der Event-Kennnummer.

Technischer Support

Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an Joshua Sinemus:

Tel.: +49 30 62980135

E-Mail: sinemus@umsetzungsbegleitung-bthg.de

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Zeit
08.06.2021 10:00 Uhr – 11:30 Uhr

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