Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Ziel ist es dabei, gem. § 90 Abs. 1 SGB IX dem Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Wie der Aspekt der personenzentrierten Leistung von den Akteuren umgesetzt wird, ist Gegenstand …
Mit der personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe können Leistungsberechtigte eigene Wünsche und Ziele in die Ausgestaltung ihrer Leistungen einbringen. Doch wie können Menschen mit Behinderungen darüber hinaus in die (Weiter-)Entwicklung von Sozialräumen, Angeboten und die Arbeit …
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Mitwirkung der maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen an den Rahmenverträgen
Gemäß § 131 Abs. 2 SGB IX wirken die durch Landesrecht bestimmten maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung und …
Gemäß § 131 Abs. 2 SGB IX wirken die durch Landesrecht bestimmten maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen bei der Erarbeitung und Beschlussfassung der Rahmenverträge mit. Was bedeutet das konkret? Ergibt sich daraus auch ein Stimmrecht für die Interessenvertretung oder gar ein Vetorecht?
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