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Digitale Fachveranstaltung: Teilhabe am Arbeitsleben: Erfahrungen aus der arbeitgeberorientierten Beratung

14. April 2021

Teilhabe am Arbeitsleben: Erfahrungen aus der arbeitgeberorientierten Beratung

In dieser digitalen Veranstaltung berichtete Herr Manfred Otto-Albrecht (Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH) über seine Erkenntnisse aus der arbeitgeberorientierten Beratung von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei der Inklusion. Dabei griff er vor allem auf seine Erfahrungen als Projektleiter des Projekts "Unternehmens-Netzwerk Inklusion" zurück.

Inhalt

Die Zukunft der Arbeit ist nicht nur gekennzeichnet durch die Megatrends der Digitalisierung und Individualisierung, sondern auch der demographische Wandel wirkt sich auf die Wirtschaft aus und zwingt viele Unternehmen in Deutschland zum Umdenken. Durch die gesellschaftlichen Veränderungen drohen Fachkräftemangel, steigende Personalkosten sowie Know-how-Verlust. Nur langsam stellen sich vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen in Deutschland auf diese Veränderungen ein.

Im internationalen Wettbewerb um Ausbildungskräfte, Hochschulabsolventen und Fach- und Führungskräften greifen mehr und mehr Unternehmen auf das Potential und die Kompetenzen der Menschen mit Behinderungen zurück, denn 3,3 Millionen Menschen mit Behinderungen sind im erwerbsfähigen Alter von 15 bis 64 Jahren, mehr als die Hälfte von ihnen gut qualifiziert mit einer schulischen oder beruflichen Ausbildung zur Fachkraft. Allerdings bleibt noch viel Potential ungenutzt. Das zeigt sich zum einen daran, dass weniger als die Hälfte der 3,3 Millionen Menschen mit Behinderungen erwerbstätig ist. Zum anderen zahlen immer noch über 40.000 Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen die Ausgleichsabgabe von bis zu 320 Euro pro Monat für jeden nicht mit einem Schwerbehinderten besetzten Arbeitsplatz (Stand 2018). Ein Umdenken findet daher nur sehr langsam statt, trotz verfügbarer Hilfsmittel und finanzieller Unterstützung bei der Einrichtung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen. Hierunter ist u. a. das im Rahmen des BTHG eingeführte Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) und das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) zu nennen.

Herr Otto-Albrecht referierte in seinem Vortrag über seine Erfahrungen bei der arbeitgeberorientierten Beratung von Unternerhmen. Dabei ging er u.a. auf die Vorbehalte seitens der Unternehmen ein. Herr Otto-Albrecht kann hierbei u. a. auf seine Erfahrungen als Projektleiter des Projekts "Unternehmens-Netzwerks Inklusion" zurückgreifen. In dem vom BMAS aus den Mitteln der Ausgleichabgabe geförderten Projekt werden kleine und mittelständische Unternehmen bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung unterstützt.

Den Link zum Projekt "Unternehmens-Netzwerk Inklusion" finden Sie hier.

 

Die barrierefreie Präsentation können Sie hier herunterladen:

Mitschnitt mit optionalen Untertiteln

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Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes und personenzentriertes Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken. Im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben „sollen vor allem den Menschen mit Behinderungen, die heute einen Anspruch auf Leistungen in einer WfbM haben, Chancen außerhalb der Werkstatt eröffnet werden“ (BT-Drs. 18/9522: 194).

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