Digitale Fachveranstaltung Gesamt- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG: Schwerpunkt Organisationsentwicklung

03. - 04.06.2020

Gesamt- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG: Schwerpunkt Organisationsentwicklung

Seit dem 1. Januar 2018 gelten die Neuregelungen zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren. Ersteres bietet Menschen mit Behinderungen ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung der Bedarfe, dessen Ergebnis ein passgenauer Leistungsbescheid über Fach-leistungen der Eingliederungshilfe ist. Zweiteres ist ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren, das leistungsberechtigte Personen mit nur einem Antrag in Gang setzen, auch wenn sie Leistungen von verschiedenen Rehabilitationsträgern oder aus unterschiedlichen Leistungsgruppen benötigen.

Insgesamt 120 Teilnehmende von Trägern der Eingliederungshilfe, weiteren Rehabilitationsträgern, Leistungserbringern und EUTBs erhielten am ersten Tag der Online-Veranstaltung, dem 3. Juni 2020, einen Überblick zum Gesamt- und Teilhabeplanverfahren. Am 4. Juni beschäftigten sich 50 Teilnehmende damit, welche strukturellen und kulturellen Veränderungen Intention und Ablauf der Verwaltungsverfahren nach dem BTHG erfordern.

Projektvorstellung und wesentliche Rechtsänderungen durch das BTHG

Herr Marcus Rietz, wissenschaftlicher Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG, stellte zunächst das Projekt  vor und präsentierte einen kurzen Überblick zu den wesentlichen Änderungen durch das Bundesteilhabegesetz und zum Stand in den einzelnen Bundesländern.

Gesamt- und Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG

Frau Friederike Eilers, freiberufliche Referentin sowie Herr Thomas Schmitt-Schäfer, Referent und Inhaber von transfer – Unternehmen für soziale Innovation beantworteten am Nachmittag in einem moderierten Gespräch vertiefende Fragen zu folgenden zwei im Vorwege allen Teilnehmenden zur Verfügung gestellten aufgezeichneten Vorträgen:

 

Präsentation "Einführung in das Gesamtplanverfahren" von Friederike Eilers.

 

Präsentation "Einführung in das Teilhabeplanverfahren" von Thomas Schmitt-Schäfer.

Wie verhalten sich Gesamt- und Teilhabeplanverfahren zueinander?

Frau Eilers und Herr Schmitt-Schäfer machten in ihren Antworten deutlich, wie Gesamt- und Teilhabeplanverfahren ineinandergreifen. Die Fragen der Teilnehmenden betrafen unter anderem die konkrete Anwendung der auf der ICF basierenden Bedarfsermittlungsinstrumente sowie Übertragung in den oder Gleichbedeutung mit dem Gesamtplan. Auch wurde die Art und Weise des Zusammenwirkens der Beteiligten im Sinne des § 121 Abs. 3 SGB IX bei der Erstellung des Gesamtplans thematisiert sowie auf Fragen nach einem Antragserfordernis bei Weiterbewilligungen und zum Handeln als zweitangegangener Rehabilitationsträger eingegangen. Die Antworten zu diesen und weiteren Fragen werden sukzessive in den BTHG-Kompass eingepflegt.

Trägerübergreifendes Fallmanagement der Stadt Pforzheim

Herr Jan Reicherter, freiberuflicher Referent und Fallmanager in der Eingliederungshilfe bot sodann einen Einblick als Praktiker in das trägerübergreifende Fallmanagement der Stadt Pforzheim.

Ein Schwerpunkt seines Vortrags war eine Analyse der Reaktions-, Struktur-, Organisations- und Individualebene und deren Anwendung auf die Bedarfsermittlung im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren in der Praxis. Zudem ging Herr Reicherter auf konkrete Maßnahmen ein, die eine Weiterentwicklung innerhalb des Leistungsträgers aufgrund der durch das BTHG entstandenen neuen Anforderungen unterstützen.

Organisationsentwicklung: Grundlagen und Vertiefung

Frau Birgitta Neumann von der Contec GmbH hielt einen Vertiefungsvortrag zu dem ebenfalls bereits vorab den Teilnehmenden zur Verfügung gestellten Grundlagenvortrag zum Thema Gesamt- und Teilhabeplanverfahren aus Sicht der Organisationsentwicklung.

Ein Schwerpunkt des Vortrages war ein Soll-/Ist-Vergleich zwischen den gegebenen Strukturen in der Eingliederungshilfe und den zukünftigen Prozessen sowie den sich aus diesen Veränderungen ergebenen Folgen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Eingliederungshilfeträger. Hierbei wies die Referentin darauf hin, dass es sich um Impulse für einen Plan handelt, um an dem durch das BTHG notwendig gewordenen Veränderungsprozess aktiv und innovativ mitzuwirken. Des Weiteren ging die Referentin auf die Bedarfsklärung außerhalb der Eingliederungshilfe, die Einbeziehung weiterer Rehabilitationsträger und die Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern ein. Frau Neumann gab einen Einblick in die einzelnen Schritte der Prozessanalyse, stellte sodann die Frage nach dem Verständnis einer personenzentrierten Leistung in den Mittelpunkt und erläuterte die Fallverantwortung an drei unterschiedlichen Modellen. Der Vortrag schloss mit der Vorstellung einer modularen Projektorganisation.

Die Präsentation zu den Grundlagen der Organisationsentwicklung finden Sie hier:

 

Präsentation "Vertiefung Organisationsentwicklung" von Birgitta Neumann.

Kulturwandel BTHG: Einbindung der Mitarbeitenden

Die Neuausrichtung der Eingliederungshilfe durch das BTHG erfordert von allen Akteuren ein Umdenken.  Der abschließende Vortrag vermittelte hierzu Denkanstöße zur Unterstützung der Mitarbeitenden. Frau Brigitta Neumann erläuterte die drei Spannungsfelder Personenzentrierung < > Kosteneinsparpotentiale, Politik < > Verwaltung < > Handlungsspielraum und Inklusion < > Exklusion und ging sodann näher auf die Folgen von Veränderungsprozessen für Mitarbeitende und deren umfassende und notwendige Einbeziehung in diesen Prozess ein. Die Referentin stellte zudem unterschiedliche Herausforderungen bei der Budget- und Personalplanung dar und erklärte abschließend die Kultur der drei Ebenen als ein Modell der Organisationskultur.

Ort
www.umsetzungsbegleitung-bthg.de
Zeit
03.06.2020 –
04.06.2020 15:30 Uhr

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