Diese Website wird als Archiv bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass einige Inhalte möglicherweise nicht mehr aktuell sind.

Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Pflege und Hilfe zur Pflege

13. November 2020

Schnittstelle der Eingliederungshilfe zur Hilfe zur Pflege und gesetzlichen Pflegeversicherung

Herr Thomas Schmitt-Schäfer, Inhaber von transfer - unternehmen für soziale innovation, referierte zu den Herausforderungen für Leistungsträger und Leistungserbringer beim Zusammentreffen von Pflegebedürftigkeit und Eingliederungshilfebedarf und ging hierbei sowohl auf die Bedarfsermittlung im Rahmen des Gesamtplanverfahrens als auch auf die Leistungserbringung ein.

Inhalt

Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XI) und zur Hilfe zur Pflege (SGB XII) bestanden schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen durch das Bundesteilhabegesetz. Aufgrund der Neufefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes durch das PSG III sowie die Einführung von Regelungen zur stärkeren Einbeziehung der Pflegekassen und der Träger zur Hilfe zur Pflege in das Gesamtplanverfahren haben diese an Aktualität gewonnen. Im Rahmen der Leistungserbringung stellen sich zudem Abgrenzungsfragen insbesondere durch die grundsätzliche Gleichrangigkeit von Eingliederungshilfeleistungen und den Leistungen der Pflegekassen sowie bei den Assistenzleistungen nach dem SGB IX.

 

 

Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation des Vortrags als PDF.

Mitschnitt mit optionalen Untertiteln

Mitschnitte

Schnittstellen der Eingliederungshilfe

In dieser Reihe beleuchten wir die verschiedenen Schnittstellen der Eingliederungshilfe zu anderen Systemen und die rechtlichen wie praktischen Herausforderungen, die dort bestehen bzw. durch die Umsetzung des BTHG entstanden sind.

Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.