Inhalt
Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Pflege (SGB XI) und zur Hilfe zur Pflege (SGB XII) bestanden schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen durch das Bundesteilhabegesetz. Aufgrund der Neufefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffes durch das PSG III sowie die Einführung von Regelungen zur stärkeren Einbeziehung der Pflegekassen und der Träger zur Hilfe zur Pflege in das Gesamtplanverfahren haben diese an Aktualität gewonnen. Im Rahmen der Leistungserbringung stellen sich zudem Abgrenzungsfragen insbesondere durch die grundsätzliche Gleichrangigkeit von Eingliederungshilfeleistungen und den Leistungen der Pflegekassen sowie bei den Assistenzleistungen nach dem SGB IX.
Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Pflege und Hilfe zur Pflege
Die Präsentation von Herrn Schmitt-Schäfer können Sie hier herunterladen: