INHALT
Mit dem 1. Januar 2018 sind mit dem Gesamtplanverfahren erstmals die Anforderungen an ein personenzentriertes Verfahren zur Ermittlung, Planung, Steuerung, Dokumentation und Wirkungskontrolle von Leistungen der Eingliederungshilfe gesetzlich normiert worden. Zur Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts sind Menschen mit Behinderungen zwingend aktiv am Verfahren zu beteiligen. Ferner sind detaillierte Regelungen zum Ablauf des Gesamtplanverfahrens in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten.
Zugleich wurde das Verfahren zur Koordination und Kooperation der Rehabilitationsträger näher beschrieben und als Teilhabeplanverfahren eingeführt. Personenzentrierte Bedarfsermittlung und Leistungsplanung, Trägerübergreifendes Fallmanagement sowie die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen (jeweils) andere Rehabilitationsträger lassen auch neue Anforderungen an die Verwaltungsorganisation entstehen.
Die Teilnehmenden des Webinars erhielten einen Überblick zum Gesamt- sowie zum Teilhabeplanverfahren. Ihnen werden Begrifflichkeiten, Grundsätze, Verfahrensabschnitte und Akteure des Gesamtplanverfahrens vorgestellt. Sie lernten kennen, welche Anforderungen das BTHG an leistungsberechtigte Personen und an Betreuer/innen stellt.
Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation des Vortrags als PDF.