Einführung in das BTHG und das Teilhabeplanverfahren am ersten Tag
Annett Löwe fasste zu Beginn der Veranstaltung die wesentlichen Rechtsänderungen durch das BTHG zusammen. Sie zeichnete ein Bild von den aktuellen Herausforderungen vor denen insbesondere das System der Eingliederungshilfe unmittelbar vor dem Start der dritten Reformstufe steht und skizzierte den Stand der Umsetzung des BTHG in den Bundesländern.
Wofa Abdelkader, Referentin der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) stellte die Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess vor. Mit diesem Papier haben sich fünf von sieben Rehabilitationsträgern auf ein gemeinsames Verständnis des Reha-Prozesses geeinigt.
Sie kann daher auch den Trägern der Eingliederungshilfe und der Kinder-und-Jugendhilfe als Orientierungshilfe dienen und ist für die Leistungsberechtigten deshalb von Interesse, weil sie den praktischen Gang des Verfahrens abbildet und die schwer verständlichen Formulierungen des Gesetzes zu einem Prozess zusammenfasst, der die dabei zu erfüllenden Aufgaben der Beteiligten darstellt.
Frau Abdelkader ging außerdem auf das bei der BAR geführte Verzeichnis der Ansprechstellen ein und stellte den Fristenrechner der BAR vor. Dieses leicht bedienbare Online-Hilfsmittel soll es den Verfahrensbeteiligten erleichtern, die zahlreichen im Gesetz vorgesehenen und je nach Gang des Verfahrens variierenden Fristen in ihren jeweiligen Rollen zu berechnen, einzuhalten und dadurch dem Beschleunigungsgebot des SGB IX zu entsprechen.
Mit dem letzten Vortrag des ersten Tages wurde den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die „Empfehlung des Deutschen Vereins zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung“ vorgestellt. Alexandra Nier, Referentin des Deutschen Vereins, hat den Prozess der Erarbeitung dieser Empfehlung für die Geschäftsstelle fachlich begleitet.
Der Deutsche Verein vereint in seiner Mitgliedschaft alle Akteure des sozialen Feldes mit ihren unterschiedlichen Interessen und ist in seinen Gremien jeweils paritätisch besetzt. Empfehlungen werden nach dem Konsensprinzip verabschiedet und stellen, auch wenn sie nicht rechtsverbindlich sind, jeweils den „kleinsten gemeinsamen Nenner“ dar, auf den sich die Mitgliedschaft bei der Auslegung von Rechtsvorschriften einigen konnte.
Die seit dem 01.01.2028 geltenden neuen Maßstäbe des Gesamtplanverfahrens haben seit ihrer Einführung für ebenso viel Unsicherheit gesorgt, wie das Verhältnis der beiden nunmehr in Teil 1 und Teil 2 des SGB IX geregelten Planverfahren.
Die Empfehlung soll den Beteiligten dabei helfen, eine Vorstellung vom Gang des Verfahrens vom Antrag bis zum Bewilligungsbescheid in den Fällen helfen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe beantragt werden.
Der zweite Tag der Veranstaltung diente der Arbeit in Arbeitsgruppen
AG 1 – Teilhabeleistungen besser steuern, aber nicht verhindern
Dr. Oliver Tolmein stellte anhand eines komplexen Falles insbesondere die Chancen und Risiken der neuen Regelungen zum Gesamt-und Teilhabeplanverfahren vor. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten ihre jeweils unterschiedliche Sicht auf die Teilhabewünsche des Leistungsberechtigten und die Möglichkeiten ihrer Umsetzung.
Im Verlauf der Diskussion wies Herr Dr. Tolmein wiederholt auf die fehlenden Rechtsschutzmöglichkeiten des Leistungsberechtigten auf dem Weg zur Bescheidung der Leistungen hin. Diese fehlende Steuerungsmöglichkeit des Leistungsberechtigten werde durch die nunmehr vorgeschriebene Beteiligung im Verfahren nur unzureichend ausgeglichen.
Fallbeispiel AG 1:
Lösungsskizze AG 1:
Rehaträger-Übersicht:
Prüfungsreihenfolge:
AG 2 – Koordination und Kooperation unter den Rehabilitationsträgern
An der zweiten AG nahmen Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Rehabilitationsträger teil. Anhand eines Fallbeispiels wurden hier das gegliederte Sozialleistungssystem und die Leistungsvoraussetzungen der einzelnen Systeme erörtert.
Die Teilnehmenden konnten ganz praktische Fragen aus der Zusammenarbeit mit den jeweils anderen Rehabilitationsträgern stellen und Einblicke in ihre eigenen Verwaltungsvorgänge geben.
Fallbeispiel AG 2:
Lösungsskizze AG 2:
Fall Genehmigungsfiktion: