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Andere Leistungsanbieter

14. November 2019

Andere Leistungsanbieter

Seit 2018 gibt es mit dem BTHG für Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur beruflichen Bildung und Arbeit in einer WfbM: die sogenannten anderen Leistungsanbieter. Anbieter können sowohl im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich von Werkstätten Leistungen erbringen, ohne alle Anforderungen einer WfbM erfüllen zu müssen. Allerdings lassen sich knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Teils des BTHG bundesweit nur wenige Anbieter ausfindig machen. 

Birgit Keßler-Nolte, fachliche Leitung der Vituellen Werkstatt der Saarland Heilstätte GmbH, berichtete über den Weg der virtuellen Werkstatt hin zu einem anderen Leistungsanbieter sowie den dabei aufgetretenen Herausforderungen und Lösungen. Im Anschluss an die Präsentation erhielten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Fragen an die Referentin zu richten.

 

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Mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 sind auch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Auf der zehnten Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG haben sich am 11. und 12. Oktober 2018 50 Teilnehmende mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter nach dem BTHG“ in Hannover auseinandergesetzt.

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