Station Teilhabe am Arbeitsleben

Teilhabe am Arbeitsleben

Das Bild zeigt eine Mindmap zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben unterteilt nach Herausforderungen und Lösungen.

© Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG

Die Diskussionsstation zum Thema Teilhabe am Arbeitsleben wurde von Michael Ranft, Leiter der Abteilung Frauen, Soziales, Familie, Integration im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, moderiert. Er ging zunächst darauf ein, dass durch das BTHG die Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen gestärkt werden soll. Hierzu wurden zum 1. Januar 2018 das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) sowie die anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) eingeführt.

Budget für Arbeit

Herr Ranft berichtete in diesem Zusammenhang von einer Umfrage der BAGüS, nach der das Budget für Arbeit bisher kaum in Anspruch genommen worden sei. Mögliche Gründe sah er in der Schnittstellenproblematik zwischen WfbM, Eingliederungshilfe und Wirtschaft. Es gäbe keinen Vermittlungsauftrag und somit auch keinen „Kümmerer“, der hier Abhilfe schaffen könne. Es stand jedoch auch die Frage im Raum, ob nicht von Beginn an die Erwartungen an dieses Instrument zu hoch geschraubt wurden.  

Andere Leistungsanbieter

Des Weiteren berichtete Herr Ranft, dass bisher bundesweit nur eine geringe Anzahl anderer Leistungsanbieter zugelassen sei. Er wies darauf hin, dass bei den örtlichen Trägern der Eindruck entstehe, dass die Schaffung von Arbeitsplätzen in separaten Strukturen analog zur WfbM schwierig sei.

Diskussionsstränge

Die Diskussionsstränge drehten sich in erster Linie um die Gründe für die geringe Annahme des Budgets für Arbeit sowie anderer Leistungsanbieter sowie um mögliche Lösungsansätze. Bezüglich des Budgets für Arbeit merkten die Teilnehmenden an, dass oftmals ein Vermittler zwischen dem System der Eingliederungshilfe und der Wirtschaft fehle. Hier könnten Integrationsfachdienste sowie ein enger Austausch mit den Wirtschaftskammern unterstützen. Des Weiteren müsse das Thema „Budget für Arbeit“ bei Unternehmen sowie Leistungsberechtigten verstärkt beworben werden. Auch die Rolle der WfbM sei relevant. Für den Leistungsberechtigten sei es einfacher, einen passenden Arbeitgeber zu finden, wenn die WfbM gezielt Ausbildungen anbiete, die in der Wirtschaft nachgefragt seien.

Die geringe Anzahl von anderen Leistungsanbietern erklärten sich die Teilnehmenden unter anderem durch die hohen gesetzlichen Hürden. Zwar seien weitere Ausnahmen gegenüber der WfbM geplant, dennoch würden die Anforderungen als sehr herausfordernd empfunden. Zugleich sahen die Teilnehmenden auch Chancen, insbesondere in der Entwicklung von Berufsbildungsangeboten bei anderen Leistungsanbietern für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen und bei der Weiterführung von Zuverdienstmöglichkeiten.     

Die Ergebnisse der Diskussionen finden Sie als Zusammenfassung hier:

 

Eine barrierefreie Version der Ergebnis-Mindmap finden Sie hier:

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