Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden die Inhalte und Voraussetzungen zum Abschluss von Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen in den §§ 123 ff. SGB IX neu gefasst. Die Veranstaltung beleuchtete den Weg vom Landesrahmenvertrag zur Einzelvereinbarung, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung neuer Leistungen, alternative Finanzierungsstrukturen sowie die Arbeit der Schiedsstellen nach § 133 SGB IX.
Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorsitzender des geschäftsführenden Vorstandes der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) stellte das neue Positionspapier der DVfR "Gesundheitssorge – Erhalt und Förderung von Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungshilfe" vor. Marcus Rietz, wiss. Referent im Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz schließte mit einem Vortrag zur Verortung der Gesundheitssorge in den Vereinbarungen nach § 123 ff. SGB IX und zu den sich aus den Landesrahmenverträgen und Ausführungsgesetzen der Länder ergebenen Möglichkeiten einer Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe an.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe von einer überwiegend einrichtungszentrierten zu einer personenzentrierten Leistung neu ausgerichtet. Im Rahmen eines offenen Austauschs diskutieren wir mit Ihnen, welche Erfahrungen Sie mit der Umsetzung der Personenzentrierung im gesamten Reha-Prozess gesammelt haben.
§ 80 Satz 5 SGB IX besagt: Die Regelungen über Verträge mit Leistungserbringern bleiben unberührt. § 123 SGB IX regelt abschließend, für welche Ausnahmen keine …
Nach einem dreijährigen Praktikum in der Kinderkrippe wäre eine Beschäftigung einer Frau mit Down-Syndrom von täglich 10 bis 12.30 Uhr nach IFD und Kitaleitung möglich. …
Unser Träger möchte ab dem 1. Januar 2018 Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Anderer Leistungsanbieter - werden. Der Antrag auf Vereinbarung der …