Die Datenbank von REHADAT listet nun mehr als 50 andere Leistungsanbieter im ganzen Bundesgebiet auf. Neben den Kontaktdaten listet das Verzeichnis auf, ob die anderen Leistungsanbieter Leistungen im Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich oder Arbeitsbereich erbringen, und eine kurze Eigendarstellung des jeweiligen Angebots. Mit Filtern können die Einträge nach Postleitzahlen und Bundesländern durchsucht werden.
Hintergrund
Seit dem 1. Januar 2018 können andere Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX Werkstatt-Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich sowie im Arbeitsbereich erbringen. Mit der Einführung dieser Neuregelung will das BTHG das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt stärken.
Die Einführung der anderen Leistungsanbieter zielte ebenso wie das zeitgleich eingeführte Budget für Arbeit darauf, Alternativen zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu schaffen und das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu stärken.
Um Leistungen als anderer Leistungsanbieter anzubieten, muss eine schriftliche Vereinbarung mit dem zuständigen Leistungsträger abgeschlossen werden. Um eine Zulassung zu erlangen, müssen im Wesentlichen die Vorschriften für WfbM erfüllt werden. Um zahlreichen Einrichtungen die Zulassung zu ermöglichen, wurden jedoch unter § 60 Abs. 2 SGB IX Ausnahmen für andere Leistungsanbieter formuliert.