Behindertenbeauftragte fordern in der „Stuttgarter Erklärung“ eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

24. April 2024

Behindertenbeauftragte fordern in der „Stuttgarter Erklärung“ eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

An ihrem 67. Treffen sind die Beauftragten von Bund und Ländern am 11. und 12. April in Stuttgart zusammengekommen und haben sich im Rahmen der zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands im vergangenen Jahr mit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland auseinandergesetzt.

Die Beauftragten von Bund und Ländern haben sich vor dem Hintergrund des 15. Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention sowie den Empfehlungen des UN-Fachausschusses nach der Staatenprüfung Deutschlands im vergangenen Jahr unter dem Motto „15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung“ zusammengefunden. Sie sind der Einladung Simone Fischers, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach Stuttgart gefolgt.

Die Beauftragten fordern in der „Stuttgarter Erklärung“ eine konsequentere Umsetzung der UN-BRK insbesondere im Recht auf selbstbestimmtes Wohnen (Art. 19 UN-BRK) im Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, beim Schutz vor Gewalt und Missbrauch (Art, 14, 16, 17 UN-BRK), in der Ablehnung von Zwang (Art. 12, 14, 15, 16 UN-BRK) sowie in der Partizipation auf allen staatlichen Ebenen. 

Deutschland hat am 26. März 2009 die UN-BRK ratifiziert und als geltendes Recht anerkannt. Damit ist die UN-BRK auf dem Rang eines Bundesgesetzes und Bund, Länder und Kommunen sind in ihrer Umsetzung verpflichtet.


Weitere Infos zur „Stuttgarter Erklärung“ erhalten Sie hier:

 

Die „Stuttgarter Erklärung“ können Sie hier herunterladen:

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