Die Beauftragten von Bund und Ländern haben sich vor dem Hintergrund des 15. Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention sowie den Empfehlungen des UN-Fachausschusses nach der Staatenprüfung Deutschlands im vergangenen Jahr unter dem Motto „15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung“ zusammengefunden. Sie sind der Einladung Simone Fischers, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen nach Stuttgart gefolgt.
Die Beauftragten fordern in der „Stuttgarter Erklärung“ eine konsequentere Umsetzung der UN-BRK insbesondere im Recht auf selbstbestimmtes Wohnen (Art. 19 UN-BRK) im Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, beim Schutz vor Gewalt und Missbrauch (Art, 14, 16, 17 UN-BRK), in der Ablehnung von Zwang (Art. 12, 14, 15, 16 UN-BRK) sowie in der Partizipation auf allen staatlichen Ebenen.
Deutschland hat am 26. März 2009 die UN-BRK ratifiziert und als geltendes Recht anerkannt. Damit ist die UN-BRK auf dem Rang eines Bundesgesetzes und Bund, Länder und Kommunen sind in ihrer Umsetzung verpflichtet.
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