Dr. Fiona MacDonald von der Open University im Vereinigten Königreich hat im Auftrag der Aktion Mensch zunächst untersucht, ob die Vertragsstaaten hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK miteinander vergleichbar sind. In einem zweiten Schritt hat sie die Bewertungen der Kommission im Rahmen einer qualitativen Textanalyse in ein Punktesystem überführt. Dieses misst, wie viele negative Bewertungspunkte die jeweiligen Vertragsstaaten pro Artikel vorweisen.
Im Gesamtdurschnitt von 26 Artikeln steht Neuseeland mit lediglich 2,35 Negativbewertungen pro Artikel am besten da, während sich Deutschland mit 2,85 negativen Bemerkungen im unteren Drittel bewegt. In der Studie sind darüber hinaus die einzelnen Werte der Vertragsstaaten im Verhältnis zu den einzelnen Artikeln aufbereitet. MacDonald sieht in Deutschland im Vergleich zu anderen Vertragsstaaten insbesondere in den Bereichen Bewusstseinsbildung (Artikel 8), Bildung (Artikel 24), Habilitation und Rehabilitation (Artikel 26) sowie Teilhabe am kulturellen Leben (Artikel 30) noch Nachholbedarf.
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