Bereits zum 1. Januar 2018 wurde im Rahmen der 2. Reformstufe des BTHG das Budget für Arbeit (BfA) gem. § 58 SGB IX eingeführt. Das Budget soll Menschen mit Behinderungen eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen – als Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Betrieb, der einen Menschen mit Behinderung beschäftigt sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Leider bleibt die Inanspruchnahme des Budgets bisher hinter den Erwartungen des Gesetzesgebers zurück. Ein Grund wird dabei in der fehlenden Werbung des Instruments gesehen. Oftmals fehlt es auf Seiten der Leistungsberechtigten sowie der potentiellen Arbeitgeber an Wissen über das Budget.
REHADAT hat hierzu ein Erklärvideo zum Budget für Arbeit veröffentlicht, in dem die einzelnen Schritte der Beantragung, anhand eines Beispiels, beleuchtet werden. Dabei wird u. a. auf die Beratungsmöglichkeiten, die erforderlichen Anträge sowie die Unterstützungsleistungen eingegangen.
Das Erklärvideo finden Sie online unter: