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Lebenshilfe veröffentlicht Positionspapier zur Teilhabe am Arbeitsleben

7. Oktober 2022

Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

2018 sind mit dem BTHG die neuen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten, die Menschen mit Behinderungen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern sollen. Seit diesem Jahr gibt es zudem das Budget für Ausbildung. Bisher werden diese Leistungen jedoch nur in geringem Umfang genutzt. In der Kritik steht außerdem schon lange das Entgeltsystems in den WfbM, da Menschen mit Behinderungen trotz Vollzeitarbeit oft auf Grundsicherung angewiesen sind. Der Bundesverband Lebenshilfe e.V. fordert in einem kürzlich veröffentlichten Positionspapier eine Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Wir haben die wichtigsten Inhalte für Sie zusammengetragen.

Anlass des Positionspapiers der Lebenshilfe ist eine durch die Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie, die untersucht, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfestes Entgeltsystem in der WfbM aussehen kann und wie Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verbessert werden können. Der zweite Zwischenbericht der Studie wurde Ende September 2022 vom BMAS veröffentlicht.

Infolge der Studienergebnisse erwartet die Lebenshilfe eine umfassende Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und benennt im Positionspapier Kriterien, die aus Sicht des Leistungserbringers besonders wichtig sind.

Ausgewählte Inhalte

Das Positionspapier formuliert für eine künftige Reform der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwei große Ziele:

  1. Inklusiver Arbeitsmarkt
  2. Gerechte Entlohnung

Anschließend führen die Autorinnen und Autoren Kriterien für die Umsetzung der Reform auf:

  • Personenzentrierung
  • Arbeitsrechte
  • Anspruch auf einen Arbeitsplatz
  • Kein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit
  • Die Kompetenz von Werkstätten nutzen
  • Bildung und Ausbildung stärken
  • Mehr inklusive Arbeitsplätze
  • Unabhängigkeit von Grundsicherungsleistungen
  • Finanzielle Sicherheit auch im Alter

Die Lebenshilfe fordert u.a. das Entfallen des Mindestmaßes wirtschaftlich verwertbarer Arbeit, den Ausbau inklusiver und barrierefreier Arbeitsplätze, die Förderung arbeitsplatzbezogener beruflicher Bildung sowie berufliche Fort- und Weiterbildung.

Der zweite Teil des Positionspapiers führt Alternativen zum aktellen Entgeltsystem auf und bewertet diese. Dazu zählen:

  • Die Werkstatträte Deutschland haben ein Konzept für ein Basisgeld entwickelt, das an Menschen mit einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung ausgezahlt wird. Es beträgt 70 Prozent des durchschnittlichen Nettoentgelts von Arbeitnehmenden in Deutschland plus Grund- und Steigerungsbetrag.
  • Das Werkstattentgelt soll sich am gesetzlichen Mindest-/Tariflohn orientieren.
  • Menschen mit Behinderungen sollen eine Lohnersatzleistung, ein sogenanntes bedingtes Grundeinkommen, erhalten, dessen Höhe unabhängig von den Voll- oder Teilzeit knapp oberhalb der Grundsicherung liegen soll.
  • Die Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes und Anrechnungsfreiheit der WfbM-Entgelte ist die einzige negativ bewertete Alternative, die im Positionspapier diskutiert wird.

Das Positionspapier der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. können Sie hier herunterladen:

27. September 2022

Zweiter Zwischenbericht zur Studie zum Werkstattentgelt veröffentlicht

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den zweiten Zwischenbericht der „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ veröffentlicht.

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