Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX veröffentlicht

04. Juli 2024

Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX veröffentlicht

Am 19. Juni 2024 verabschiedete der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. Empfehlungen zur Umsetzung der neuen Regelungen zu Assistenzleistungen nach dem Sozialgesetzbuch IX. Ziel der Empfehlungen ist u. a. das Aufzeigen von Ansätzen zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen.

Im Rahmen der 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurden am 1. Januar 2020 die Assistenzleistungen im SGB IX „neu strukturiert, teilweise konkretisiert und als eigener Leistungstatbestand im gesetzlichen Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe eingeführt“ (Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. 2024). Sie stellen somit im Hinblick auf eine unabhängige und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element der personenzentrierten Ausgestaltung der Eingliederungshilfe dar. Dabei wird ein neues Verständnis des Begriffs der „Assistenz“ im Kontext des BTHG deutlich, welches insbesondere auf die Beziehungsgestaltung zwischen Leistungsberechtigten und Leistungserbringern abzielt.

Nach mehr als vier Jahren in der praktischen Anwendung zeigen sich „verschiedene Abgrenzungs- und Umsetzungsfragen sowie die Notwendigkeit der Vernetzung und Kooperation, z. B. im Rahmen des Teilhabeplanverfahrens“ (ebd.). Dies nahm der Deutsche Verein zum Anlass, eine Empfehlung zu erarbeiten mit dem Ziel, Ansätze zur Umsetzung und Abgrenzung der Assistenzleistungen von anderen Leistungen und Leistungsformen zu benennen. Des Weiteren werden Hinweise zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in der Praxis gegeben, „um individuelle Leistungen im Sinne des personenzentrierten Ansatzes zu ermöglichen“ (ebd.).

Die Empfehlungen richten sich vorrangig an Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe. Auch weitere Akteure aus dem Bereich der Eingliederungshilfe werden mit den Empfehlungen adressiert, insbesondere Beratungsstellen und Akteure des Betreuungswesens sowie Leistungsberechtigte. 

 

Weitere Informationen zu den Empfehlungen sowie den Download des PDFs finden Sie hier: 

 

Quelle: 

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. (2024): Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zu Assistenzleistungen nach dem SGB IX. In: Empfehlungen/Stellungnahmen 2024 (02.07.2024).

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