Der UN-Fachausschuss zur Umsetzung der UN-BRK hebt die Verabschiedung einiger Gesetze und Verordnungen zur Verbesserung der Rechte von Menschen mit Behinderung als positiv hervor. Hier werden insbesondere die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung (2021) sowie das Bundesteilhabegesetz (2016) genannt.
Mangelnde Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung in Gesetzen und Verordnungen
Allerdings werden aus Sicht des Fachausschusses Menschen mit Behinderung in nur unzureichendem Maße berücksichtigt und noch nicht in allen politischen, staatlichen und administrativen Bereichen systematisch und intersektional bedacht. Viele Gesetze seien zudem noch nicht angepasst oder einer Überprüfung unterzogen worden. Mit hinein spiele auch eine mangelnde frühzeitige Einbeziehung von Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen, die in den Ländern zudem sehr unterschiedlich umgesetzt würde. Die Belange von Menschen mit Behinderungen müssten als „Disability Mainstreaming“ präventiv und partizipativ mitgedacht werden. Darüber hinaus würden die Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK in vielen Ländern unterschiedlich gestaltet und nicht ausreichend implementiert. Behinderung wird laut Fachausschuss noch nicht als Querschnittsaufgabe auf gesellschaftlicher, staatlicher sowie rechtlicher Ebene wahrgenommen. Hier sei noch viel Bewusstseinsarbeit zu leisten.
Laut Bericht herrsche in Deutschland noch ein medizinisches Modell der Behinderung vor, statt eines menschenrechtlichen Modells, was sich besonders in der Rechtsanwendung der Länder und des Bundes sowie dem Mangel an Konformität von Gesetzen- und Verordnungstexten mit der UN-BRK zeige. Angesichts des Schutzes vor Diskriminierung soll dieser nicht nur im öffentlichen Bereich, sondern auch auf den privaten Dienstleistungssektor ausgeweitet werden und gesetzliche Maßnahmen auf Bundes- und Länderebene festgeschrieben werden.
Strukturen in der gesundheitlichen Versorgung müssen ausgebaut und gefestigt werden
Im Gesundheitsbereich wird neben einer mangelnden gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit von Arztpraxen sowie dem Mangel an Fachärzten auch der barrierefreie Zugang zu Informationen für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen und Lernschwierigkeiten kritisch angemerkt. Richtungsweisend sei hier eine umfassendere Ausbildung medizinischen Fachpersonals hinsichtlich der Gesundheit von Menschen mit Behinderungen sowie die Überprüfung barrierefreier Informationen bei ärztlichen Untersuchungen, insbesondere in ländlichen Gebieten.
In den Bereichen Bildung und Arbeit seien immer noch Parallelstrukturen zu stark etabliert
Im Bereich der Teilhabe an Arbeit rügt der Fachausschuss insbesondere die hohe Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwer- und Mehrfachbehinderungen sowie die hohe Anzahl an Menschen mit Behinderungen als Beschäftigte in Werkstätten sowie die geringe Übergangsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Darüber hinaus zeigt sich der Fachausschuss besorgt über die Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems angesichts des weiteren Bestehens von Förderschulen sowie den Hindernissen für Eltern von Kindern mit Behinderungen bei der Eingliederung in das Regelschulsystem. Bund, Länder und Kommunen müssten einheitliche Ziele in der Erschaffung eines inklusiven Schulsystems, eines barrierefreien Unterrichts sowie in der Weiterbildung von Lehrkräften verfolgen.
Den Bericht zu den abschließenden Bemerkungen des UN-Fachausschusses (in englischer Sprache) können Sie hier herunterladen: