Der Bezirk Mittelfranken hatte mit Verweis auf die Regelung in § 100 SGB IX einem neunjährigen Jungen mit Behinderung, der gemeinsam mit seiner Familie im März 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, Leistungen der Eingliederungshilfe verweigert. Das Sozialgericht Nürnberg verpflichtet nun den Bezirk, die Leistungen zu erbringen.
Im Zuge der steigenden Energiekosten und den damit einhergehenden wirtschaftlichen Belastungen wurde bereits am 24. Dezember 2022 mit Einfügung des § 36a SGB IX eine Bundesnorm erlassen. Unter welchen Voraussetzungen die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wurde in der am 31. März 2023 in Kraft getretenen Rehabilitationsfonds-Verordnung-ReHV näher geregelt.
Im April 2023 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ihren "Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2023" für das Berichtsjahr 2021 veröffentlicht.
Im Dezember 2022 hat das Kabinett das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts beschlossen. Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 dazu Stellung genommen. Die Stellungnahme und die Reaktion der Bundesregierung liegen nun vor.
Im Rahmen des reformierten Betreuungsrechts und Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wurden u.a. neue Vorschriften zur Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen sowie zu den Anerkennungsverfahren für Berufsbetreuende und den betreuungsspezifischen Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen, sowie Sachkundelehrgängen beschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) bietet hierzu auf ihrer Webseite eine Übersicht der bundesweiten Registrierungsstellen sowie eine Auflistung anerkannter Anbieter von Lehrgängen an.
Der Deutsche Verein hat auf Anfrage eines örtlichen Trägers der Eingliederungshilfe ein Gutachten über Leistungen für ein Kraftfahrzeug für Minderjährige gemäß § 83 Abs. 4 SGB IX erstellt. Das Gutachten untersucht, welche Bedeutung dieser Sonderregelung zukommt, und stellt dar, wie die Leistungen für Minderjährige zu bemessen sind.
Mit Inkrafttreten der dritten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2020 wurden die bisherigen Regelungen des SGB XII zur Betreuung in einer Pflegefamilie für Minderjährige mit Behinderungen in das SGB IX übernommen und auf Volljährige ausgedehnt. Mit der Orientierungshilfe gibt die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) u. a. Hinweise zu einer praxisgerechten und reibungslosen Leistungsgewährung volljähriger Menschen mit Behinderungen, die in Pflegefamilien leben.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat im Dezember 2022 den vierten Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht. Der Bericht wird jährlich erstellt und beinhaltet Angaben der Rehabilitationsträger u.a. zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Anzahl der Weiterleitung, zur Nichteinhaltung der Fristen, zur Verfahrensdauer, zur Anzahl der Teilhabeplanverfahren und zum Persönlichen Budget.
Das BMAS hat den Bericht zu den Begleituntersuchungen und -projekten zum BTHG veröffentlicht. Gemäß Art. 25 Abs. 7 BTHG unterrichtet das Dokument Bundestag und Bundesrat über den Stand und die Ergebnisse der Begleitmaßnahmen. Teil des Berichts ist auch eine ausführliche Einschätzung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG zum Umsetzungsstand des BTHG.
Das BMAS hat die Broschüre "Rehabilitation fördern, stärken, besser machen!" veröffentlicht. In dieser werden alle 48 Modellprojekte im Bundesprogramm rehapro vorgestellt, die im Rahmen des zweiten Förderaufrufs ausgewählt wurden und seit Ende 2021 gefördert werden.
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