Mit Wirkung vom 28. Juni 2019 ist die Landesverordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX-Schiedsstellenverordnung - SGB IX-SchVO) in Kraft getreten.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat einen Ratgeber in leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht, die in Wohneinrichtungen leben: „Das Bundes-Teilhabe-Gesetz für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen. Was muss ich bis Ende 2019 machen? Die wichtigsten Schritte in Einfacher Sprache“. Auch der Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat eine Checkliste für Bewohner stationärer Einrichtungen veröffentlicht.
Am Montag, den 23. September 2019 findet in Mainz die 2. Regionalkonferenz der InitiativeSozialraumInklusiv (ISI) statt. Im Mittelpunkt der Konferenz steht das Thema Wohnen im inklusiven Sozialraum. Zu der Veranstaltung laden die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen und das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz ein. Ab sofort können Sie sich für die Veranstaltung anmelden.
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag über den zweiten und dritten Staatenbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention unterrichtet. Der Bericht informiert über die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Inklusion. Er wird nun dem UN-Ausschuss für die Rechten von Menschen mit Behinderungen vorgelegt. Von besonderer Bedeutung für den Staatenbericht ist das BTHG „als die zentrale sozialpolitische Reform der vergangenen Jahre“.
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat sein Beratungsangebot zur Systemumstellung in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 ausgeweitet. Ein Online-Wissensportal und eine Hotline stehen Interessierten ab sofort zur Verfügung.
Am 4. Juli 2019 haben sich der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag, die BAGüS und die Deutsche Rentenversicherung Bund unter Beteiligung des BMAS auf ein Verfahren zur Beendigung der Rentenüberleitung nach § 104 Abs. 1 Satz 4 SGB X zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verständigt.
Am 23. Juli 2019 wurde der Landesrahmenvertrag zum SGB IX von den Landschaftsverbänden Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), den kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag NRW, Landkreistag NRW, Städte- und Gemeindebund NRW), den Wohlfahrtsverbänden sowie den öffentlichen und privat-gewerblichen Leistungsanbietern unterzeichnet.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 12. Juni 2019 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe, kurz: Angehörigenentlastungsgesetz, vorgelegt. Mit diesem Gesetz möchte die Bundesregierung diverse Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.
Für den Freistaat Bayern haben die Träger der Eingliederungshilfe und die Vereinigungen der Leistungserbringer in Bayern eine Übergangsvereinbarung abgeschlossen, die gewährleisten soll, dass es zum 01.01.2020 weder zu Leistungseinbußen bei den Bewohnern bisheriger stationärer Einrichtungen der Eingliederungshilfe noch zu Finanzierungslücken bei dern Erbringern von Eingliederungshilfeleistungen kommen soll.
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