Checkliste in leichter Sprache

1. August 2019

Bundesvereinigung Lebenshilfe und bvkm veröffentlichen Checklisten zum BTHG

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat einen Ratgeber in leichter Sprache für Menschen mit Behinderungen veröffentlicht, die in Wohneinrichtungen leben: „Das Bundes-Teilhabe-Gesetz für Menschen mit Behinderung in Wohn-Einrichtungen. Was muss ich bis Ende 2019 machen? Die wichtigsten Schritte in Einfacher Sprache“.

Auch der Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat eine Checkliste für Bewohner stationärer Einrichtungen veröffentlicht.

Checkliste der Bundesvereinigung Lebenshife

Das Papier der Bundesvereinigung Lebenshilfe erläutert die wichtigsten Neuerungen ab dem 1. Januar 2020, die auf in Wohneinrichtungen lebende Menschen mit Behinderungen zukommen. Dazu enthält es eine Checkliste mit konkreten Empfehlungen für Betroffene bzw. deren rechtliche Betreuer/innen.

Dazu zählen unter anderem

  • die Eröffnung eines Girokontos,
  • die Mitteilung der Bankverbindung an alle Leistungsträger,
  • die Prüfung des eigenen Schwerbehindertenausweises und -status,
  • ggf. die Beantragung von Grundsicherung und eventuellen Mehrbedarfen,
  • der Antrag auf Beendigung der Überleitung der Rente an den Eingliederungshilfe-Träger bei der Rentenversicherung,
  • der erneute Antrag auf Eingliederungshilfe und Vorbereitung eines Gesamtplanverfahrens
  • sowie ggf. der Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Checkliste des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm)

Das Merkblatt des bvkm erläutert unter dem Titel "BTHG: Was ändert sich für erwachsene Bewohner stationärer Einrichtungen ab 2020?" die wichtigsten Änderungen, die sich für diesen Personenkreis ab 2020 ergeben. Darüber hinaus werden den Adressaten Tipps, Hinweise und eine Checkliste zur erfolgreichen Bewältigung der nächsten Schritte an die Hand gegeben. Darüber hinaus werden wichtige Begriffe erläutert.

In Kürze erscheint das Merkblatt auch in gedruckter Form.
 

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