Mit dem Jahreswechsel sind weitere Änderungen durch das BTHG in Kraft getreten. Die Reformstufe 3 steht dabei ganz im Zeichen der Trennung der Fachleistungen von den existenzsichernden Leistungen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den zweiten Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen der Umsetzungsunterstützung des BTHG gemäß Art. 25 Abs. 7 BTHG veröffentlicht.
Der ITP Brandenburg wurde zusammen mit den zugehörigen Arbeitshilfen und Rundschreiben auf der Website des Landesamts für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) veröffentlicht.
Ende Dezember 2019 wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) der erste Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX veröffentlicht.
Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands nach § 71 Abs. 5 Satz 1 SGB XI zur Abgrenzung stationärer Einrichtungen von anderen Räumlichkeiten ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat Musterformulare für verschiedene Vorgänge im Rahmen des trägerübergreifenden Reha-Prozesses veröffentlicht.
Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Dezember 2019 das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beschlossen. Damit wird insbesondere das Landesausführungsgesetz zum SGB IX (AG-SGB IX M-V) erlassen.
Das BMAS hat in den Jahren 2018 und 2019 die Wirkung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 13 SGB IX untersucht (§ 13 Abs. 3 SGB IX). Die Kienbaum Consultants International GmbH wurde in einem Konsortium mit den Professoren Dr. Harry Fuchs und Dr. Matthias Morfeld zur Unterstützung dieses gesetzlichen Auftrags beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen nun vor.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 11. Dezember 2019 das Zweite Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (2. Teilhabestärkungsgesetz) beschlossen (Drucksache 19/1498).
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