Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 wurde in Nordrhein-Westfalen das „Modellprojekt Entwicklung von Leitlinien zu Qualitätsmerkmalen Begleiteter Elternschaft in NRW“ durchgeführt. Ziel war es, Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihren Kindern wohnortnahe und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Unterstützung zu ermöglichen. Entstanden ist ein Rahmenkonzept für Begleitete Elternschaft, eine Informations- und Materialiensammlung sowie eine Liste mit Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen.
Mit dem BTHG sind schrittweise Verbesserungen für die leistungsberechtigten Menschen mit Behinderungen bei der Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen in der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Mit dem 1. Januar 2020 wurde zudem das dem Fürsorgegedanken verpflichtete Anrechnungsverfahren auf ein Beitragsverfahren umgestellt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 26. März 2021 den Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes vom 22. Dezember 2020 beraten. Die Ländervertreter lehnten die Neufassung des § 99 SGB IX, der den leistungsberechtigten Personenkreis der Eingliederungshilfe regelt, zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Das Projekt Umsetzungsbegleitung BTHG hat die Landesrahmenverträge der Bundesländer anhand der Bestimmungen des § 131 SGB IX genauer betrachtet und u. a. Erkenntnisse zu inhaltlichen Regelungsschwerpunkten festgehalten. In der Ausgabe 4/2021 des Nachrichtendienstes des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. haben wir diese Erkenntnisse zusammengefasst.
Der vom Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Prognos AG Berlin in Auftrag gegebene Teilhabebericht 2021 beschreibt die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen. Er zeigt auf, wie sich Teilhabe zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen unterscheidet und welche Entwicklungen im Zeitverlauf zu beobachten sind.
Mit der personenzentrierten Ausrichtung der Eingliederungshilfe können Leistungsberechtigte eigene Wünsche und Ziele in die Ausgestaltung ihrer Leistungen einbringen. Doch wie können Menschen mit Behinderungen darüber hinaus in die (Weiter-)Entwicklung von Sozialräumen, Angeboten und die Arbeit von Gremien einbezogen werden? Hilfestellungen dafür erarbeitet das Projekt "Hier bestimme ich mit - Ein Index für Partizipation".
Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) ist 2018 mit dem BTHG als neue Leistung eingeführt worden. Ziel des Budgets ist es, mehr Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Leistungsberechtigt sind Personen, die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder das Recht hätten, dort zu arbeiten.
Seit im Februar 2019 die neue Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess (GE RP) erschienen ist, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) häufig gestellte Fragen rund um die einzelnen Prozessschritte gesammelt. 25 ausgewählte Fragen mit entsprechenden Antworten wurden nun als FAQ veröffentlicht.
Die Europäische Kommission hat am 3. März ein Strategiepapier mit dem Titel „Union der Gleichheit: Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021- 2030“ veröffentlicht. Die Schwerpunkte sind EU-Rechte, unabhängige Lebensführung und Autonomie sowie Nichtdiskriminierung und Chancengleichheit.
Seit über einem Jahrzehnt ist die Finanzierung für Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes nicht abschließend geklärt.
Unsere Webseiten verwenden Cookies zur Verbesserung der Bedienung und des Angebots sowie zur Auswertung von Webseitenbesuchen. Einzelheiten über die von uns eingesetzten Cookies und die Möglichkeit diese abzulehnen, finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.