Appell zur Klärung der Finanzierungsverantwortung für Assistenz im Krankenhaus

11. Mai 2021

Appell zur Klärung der Finanzierungsverantwortung für Assistenz im Krankenhaus

Seit über einem Jahrzehnt ist die Finanzierung für Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes nicht abschließend geklärt.

Die Zuständigkeit für die Finanzierung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich festzulegen, ist Gegenstand eines gemeinsamen Schreibens des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Jürgen Dusel, der Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke MdB, und des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, an Abgeordnete der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.

Bereits im Mai 2020 hatte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich mit der Frage der Zuständigkeit für die Kostentragung, wenn Menschen mit Behinderungen eine professionelle Krankenhausbegleitung benötigen, zu befassen. Grund war eine einstimmige Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, dieses Thema mit dem höchst möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung zu überweisen.

Hintergrund

Bei diesen Assistenzleistungen handelt es sich um die Begleitung von Menschen mit Behinderungen, die bereits im Alltag Assistenzleistungen erhalten und sich aufgrund von medizinisch indizierter Behandlungsbedürftigkeit in ein Krankenhaus begeben. In Fällen krankheitsbedingter Einschränkung der Kommunikationsfähigkeit, Angst oder kognitiver Beeinträchtigungen, ist schon zur Behandlungsdurchführung häufig eine Vertrauensperson erforderlich. Diese steht dem betroffenen Menschen zur Seite, vermittelt zwischen der Patientin oder dem Patienten, den Ärztinnen und Ärzten und Pflegepersonen. Aufgabe dieser Vertrauensperson ist auch, den betroffenen Menschen Zusammenhänge adäquat zu erklären, wenn dies notwendig ist.

Menschen mit Behinderungen, die ihre notwendige Begleitung im Alltag im Arbeitgebermodell organisieren, bekommen auch während eines Krankenhausaufenthalts Geld, um ihre Assistenzkräfte zu bezahlen. Für Menschen mit Behinderungen, die in besonderen Wohnformen oder der eigenen Häuslichkeit leben und ihre Assistenz- und/oder Pflegeleistungen als Sachleistung erhalten, ist die Finanzierung der Assistenzleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes bis heute ungeklärt.

 

Das gemeinsame Schreiben wurde auf der Website des Beauftragtern der Bundesregierung für Belange von Menschen mit Behinderungen veröffentlicht.

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