Informationssammlung des Modellprojekts Begleitete Elternschaft NRW

13. April 2021

Informationssammlung des Modellprojekts Begleitete Elternschaft NRW

Vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 wurde in Nordrhein-Westfalen das „Modellprojekt Entwicklung von Leitlinien zu Qualitätsmerkmalen Begleiteter Elternschaft in NRW“ durchgeführt. Ziel war es, Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihren Kindern wohnortnahe und ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Unterstützung zu ermöglichen. Entstanden ist ein Rahmenkonzept für Begleitete Elternschaft, eine Informations- und Materialiensammlung sowie eine Liste mit Anlaufstellen in Nordrhein-Westfalen.

Träger des Projekts war MOBILE – Selbstbestimmtes Leben Behinderter e. V. Wissenschaftlich begleitet wurde es vom Zentrum für Planung und Evaluation der Universtität Siegen. Die Ergebnisse des Projekts sind auf www.begleitete-elternschaft-nrw.de zu finden.

 

Rahmenkonzept Begleitete Elternschaft

Im Laufe des Projekts wurde ein Rahmenkonzept erarbeitet. Es soll dazu beitragen, Eltern mit Lernschwierigkeiten und ihren Kindern ein Zusammenleben als Familie und eine qualitätvolle und bedarfsgerechte Unterstützung vor Ort zu ermöglichen. Leistungserbringern und Leistungsträgern bietet es eine Orientierung, wie die Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten qualitätsgesichert erbracht werden kann.

Die Grundlagen des Rahmenkonzepts wurden im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts durch die Universität Siegen gewonnen. Bei der Erhebung wurden die Perspektiven verschiedener Akteursgruppen (Eltern, Kinder, Dienste, Einrichtungen und Behörden) berücksichtigt, aber auch Prozesse und Angebote untersucht. Die dabei und im Zuge einer Erprobungsphase gewonnen Erkenntnisse sind in die Entwicklung Konzepts eingeflossen. Zugleich wurde mittels einer Online-Ergebung der Frage nachgegangen, wo in den verschiedenen Regionen Entwicklungsbedarf existiert und wie die Entwicklung von Angeboten unterstützt werden kann.

Das Rahmenkonzept umfasst zwölf Leitlinien. Dazu zählen etwa das Recht auf Familie, die pädagogische Unterstützung, die Bedürfnisse der Kinder, die Grundsätze Empowerment, Inklusion und Partizipation sowie die Leitlinie „Kooperation und Vernetzung“. Mit den erarbeiteten Leitlinien, aber auch durch die Bereitstellung von Informationen und Arbeitsmaterialien trägt das Modellprojekt über seine Laufzeit hinaus zur Vernetzung und Weiterentwicklung der Begleiteten Elternschaft in Nordrhein-Westfalen bei.

Informationsportal für Eltern

Eltern, die auf der Suche nach leicht verständlichen Informationen zu Rechtsansprüchen, Antragsverfahren, aber auch zu den Themen Schwangerschaft und Leben mit Kind sind, können auf dem Informationsportal Begleitete Elternschaft NRW fündig werden. Trotz des Fokus auf Nordrhein-Westfalen ist das Webangebot auch für Eltern aus anderen Bundesländern von Interesse. Insbesondere die zwölf Leitlinien Begleiteter Elternschaft und zahlreiche Arbeitsmaterialien sind von überregionaler Bedeutung.

Das gilt ebenso für die zur Verfügung gestellten Arbeits- und Informationsmaterialien, zum Beispiel die Arbeitshilfe und das Curriculum Begleitete Elternschaft. Diese dienen unter anderem der Weiterentwicklung von Angeboten der Begleiteten Elternschaft.

 

Orientierungshilfe für Leistungsanbieter und -träger

Gleichzeitig bieten die Projektergebnisse, insbesondere das Rahmenkonzept Begleitete Elternschaft, Leistungsanbietern und Leistungsträgern eine Orientierung, wie die Unterstützung von Eltern mit Lernschwierigkeiten qualitätsgesichert erbracht werden kann. Die hierfür in leicht verständlicher Sprache entwickelten Materialen fassen nicht nur die Forschungsergebnisse des Modellprojekts zusammen, sondern umfassen auch „Handlungsempfehlungen für Jugendämter und Landschaftsverbände“, die über die verschiedenen gesetzlichen Ansprüche der Eltern und ihrer Kinder informieren und dazu beitragen, Verfahren und Abläufe zu vereinfachen und zu vereinheitlichen.

 

Begleitete Elternschaft als qualifizierte Assistenz

Mit dem Bundeteilhabegesetz wurde ein neuer Leistungstatbestand für Assistenzleistungen eingeführt, zu denen auch Leistungen zählen, die Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrags benötigen, häufig mit den Begriffen „Elternassistenz“ oder „Begleitete Elternschaft“ überschrieben.

Bei der Elternassistenz handelt es sich um einfache Assistenzleistungen für Eltern mit körperlichen oder Sinnesbehinderungen. Sie umfassen die vollständige oder teilweise Übernahme von Handlungen zur Alltagsbewältigung sowie Begleitung der Leistungsberechtigten (§ 78 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 SGB IX).

Begleitete Elternschaft hingegen ist ein Fall der qualifizierten Assistenz und umfasst die pädagogische Anleitung, Beratung und Begleitung zur Wahrnehmung der Elternrolle (BT-Drs. 18/9522, 263). Aufgrund der Komplexität dieser Aufgabe bedarf es der Schaffung neuer spezialisierter Angebote der Eingliederungshilfe sowie der Zusammenarbeit mit anderen Leistungsträgern, insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe. Hierzu leisten die Projektergebnisse einen wertvollen Beitrag.


 

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