Wer in stationären Pflegeeinrichtungen lebt, pflegebedürftig ist und keine Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen will, kann vom Träger der Hilfe zur Pflege nicht auf eine besondere Wohnform verwiesen werden. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Urteil vom 3. Mai 2021 entschieden. Voraussetzung ist, dass der Bedarf in der Pflegeeinrichtung gedeckt wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 3. Dezember 2021 zum dritten Mal den Bundesteilhabepreis verliehen. Mit der Auszeichnung werden vorbildliche Projekte für Inklusion im Sozialraum ausgezeichnet, die das große Potenzial eines inklusiven, barrierefreien Sozialraums zeigen. Ein wichtiges Kriterium für die Auswahl der Preisträger ist außerdem, dass deren Konzepte in andere Kommunen und Regionen übertragbar sind.
SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021-2025 geschlossen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Stärkung der Inklusion werden als wichtige Ziele der Koalition benannt.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat drei Berichte mit Stand September 2021 veröffentlicht, in denen eine umfangreiche Analyse der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Behindertenhilfe vorgenommen wurde.
Bereits am 5. August 2021 hat das Hessische Landessozialgericht mit einem Urteil das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IX i.V.m. § 33 SGB I bei der Hilfsmittelversorgung durch Krankenkassen gestärkt (L 1 KR 65/20). Die Richter haben entschieden, dass ein Hilfsmittel, das die selbstständige Mobilität ermöglicht, durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden muss.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) hat ein Online-Tool entwickelt, das Mitarbeitende von Reha-Trägern, Beratungsfachkräfte sowie Antragstellerinnen und Antragsteller dabei unterstützen soll, sich im gegliederten Sozialleistungssystem zurechtzufinden und Zuständigkeiten schnell zu klären.
In der Plenarsitzung am 17. September 2021 hat der Bundesrat dem Tierarzneimittelgesetz sowie der Anpassung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften zugestimmt. Ein wichtiger Punkt darin ist die Regelung, welche Träger die Kosten übernehmen, wenn Menschen mit Behinderungen von Assistenzkräften oder Angehörigen ins Krankenhaus begleitet werden.
Die 53° NORD Agentur und Verlag wird zusammen mit Martin Plug und Claudia Cseh, Werkstatt der Lebenshilfe Bergisches Land am 9. November 2021 einen Erfahrungsbericht einer WfbM mit der Gründung eines Betriebs nach § 60 SGB IX anbieten.
Die Angebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung, kurz: EUTB, haben ab 2023 einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss zu Personal- und Sachkosten. Das regelt die Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (Teilhabeberatungsverordnung – EUTBV). Die Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Das Bundeskabinett hat am 4. August 2021 den Sozialbericht 2021 verabschiedet. Mit dem Sozialbericht dokumentiert die Bundesregierung Umfang und Bedeutung der sozialstaatlichen Leistungen zum Ende der jeweiligen Legislaturperiode.
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