SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021-2025 geschlossen.

7. Dezember 2021

Koalitionsvertrag 2021-2025

SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben ihren Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021-2025 geschlossen. Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die Stärkung der Inklusion werden als wichtige Ziele der Koalition benannt.

Die neue Bundesregierung möchte, dass das BTHG „auf allen staatlichen Ebenen und von allen Leistungserbringern konsequent und zügig umgesetzt wird“ (SPD/Bündnis90/Die Grünen/FDP: 79). Berücksichtigung finde dabei die Evaluation des BTHG. Die Koalition fordert, dass Übergangslösungen beendet werden. Darüber hinaus beabsichtigt sie, bürokratische Hemmnisse abzubauen. Weitere Schritte bei der Freistellung von Einkommen und Vermögen werden in Aussicht gestellt.
Für Menschen mit Behinderungen sieht der Vertrag unter anderem Regelungen zu folgenden Themen vor:

 

Eingliederungshilfe und weitere Rehabilitationsleistungen

  • Klärung des Verhältnisses zwischen Eingliederungshilfe und Pflege, damit keine Lücken in der Versorgung entstehen
  • Prüfung der Regelbedarfsstufe 1 in besonderen Wohnformen 
  • Maßnahmen für schnellere, unbürokratischere und barrierefreie Antragsverfahren  
  • Abbau bürokratischer Hemmnisse und Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken
  • Verpflichtung unterschiedlichen Sozialversicherungsträger zu Kooperationsvereinbarungen 

Teilhabe am Arbeitsleben und Integrationsämter

  • Weiterentwicklung der einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber 
  • Stärkung und Ausbau der Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung
  • Förderstrukturen sollen darauf ausgerichtet werden, dass Menschen so lange und inklusiv wie möglich am Arbeitsleben teilhaben 
  • Stärkere Etablierung des betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Stärkere Ausrichtung der Angebote von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf die Integration sowie die Begleitung von Beschäftigungsverhältnissen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Weiterentwicklung der Teilhabeangebote der WfbM auch für diejenigen, deren Ziel nicht oder nicht nur die Teilhabe am Arbeitsleben ist
  • Stärkung von Inklusionsunternehmen, auch durch Privilegierung im Umsatzsteuerrecht
  • Einführung einer vierten Stufe der Ausgleichsabgabe
  • Schaffung einer Regelung zur Genehmigungsfiktion für vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge 

Weitere Regelungen für Menschen mit Behinderungen

  • Umstellung des Schwerbehindertenausweises auf einen digitalen Teilhabeausweis
  • Beförderung von verbindlicheren Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt 
  • Schaffung eines Assistenzhundegesetzes
  • Erweiterung der im Teilhabestärkungsgesetz mit Blick auf Assistenzhunde beschlossenen Studie, um den Aspekt der Kosteneinsparung sowie Auflegung eines Förderprogramms  
  • Erhöhung und Verstetigung der Mittel des Partizipationsfonds 
  • Stärkung der Inklusion im Sport, unter anderem das Projekt „InduS“ und inklusive Ligen und durch Unterstützung der Special Olympics World Games 2023 
  • Prüfung einer Reform der Strukturen der Contergan-Stiftung zur Ermöglichung von mehr Mitsprache der Betroffenen 

Den Koalitionsvertrag mit weiteren geplanten Änderungen und Gesetzesvorhaben zu den Themen Pflege und Gesundheit, Inklusion sowie Gesundheitsförderung finden Sie hier: 
 

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