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Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Blick aus dem Fenster verrät es: Der Herbst ist da! Kein Grund jedoch, sich zurückzuziehen. Kommende Woche beginnt unsere Fachdiskussion zum Thema Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe und die existenzsichernden Leistungen werden künftig aus unterschiedlichen Systemen finanziert. Wie dieser Systemwechsel ausgestaltet wird und weitere Fragen können Sie ab dem 29. Oktober an uns und unsere Expert/innen richten. 

Außerdem finden im November wieder zahlreiche Veranstaltungen statt - unter anderem die Regionalkonferenzen West und Bayern. Auf die Veranstaltungen der vergangenen Wochen blicken wir auf unserer Homepage zurück.

Auch in den Ländern tut sich einiges. Inzwischen haben elf von 16 Bundesländern Ausführungsgesetze verabschiedet, zuletzt Thüringen und Hessen. Was genau diese regeln und weitere Neuigkeiten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes finden Sie in unserem Newsletter.

Viel Freude beim Lesen wünscht

 

Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ 

Meldungen aus dem Projekt

29. Oktober bis 23. November 2018

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine mehrstöckige Torte, von der sich verschiedene Kuchenstücke genommen werden.

© Anke Seeliger

Ab 2020 werden die Leistungen der Eingliederungshilfe und die existenzsichernden Leistungen aus unterschiedlichen Systemen finanziert. Die Freigrenzen bei Einkommen und Vermögen werden für Leistungen der Eingliederungshilfe nochmals deutlich erhöht. 

Zur Ausgestaltung der künftigen Leistungen der Eingliederungshilfe werden derzeit verschiedene Modelle diskutiert. Leistungsträger, Leistungserbringer und Vertreter der Menschen mit Behinderungen sind sich darüber einig, dass das BTHG viele neue Möglichkeiten für individuelle und wirksame Teilhabeleistungen eröffnet. Zugleich ist die Umstellung der Finanzierung für alle Beteiligten mit großen Unwägbarkeiten verbunden. Leistungsträger möchten die Leistungen besser steuern können, Leistungserbringer möchten ihr Leistungsangebot aufrechterhalten und Vertreter der Menschen mit Behinderungen befürchten Leistungseinbußen. 

Welche Fragen haben Sie im Zusammenhang mit der Trennung der Leistungen? 
Gibt es Alternativen dazu, jede bisherige Komplexeinrichtung auszumessen? 
Gerne können Sie Ihre Lösungsvorschläge/Vorüberlegungen zu Einzelproblemen zur Diskussion stellen, um Synergien zu nutzen! 

Übersicht zum Umsetzungsstand in den Ländern aktualisiert

Ausführungsgesetze in Thüringen und Hessen beschlossen

Das Bild ist eine Illustration in Weiß, Blau, Orange und Pink. Die Illustration zeigt eine Deutschlandkarte, auf der die Bundesländer markiert sind. In den einzelnen Bundesländern sind Markierungen ähnlich Google Maps Markern gesetzt, in denen das Projektlogo steht.

© Anke Seeliger

Der Thüringer Landtag hat am 30. August das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (ThürAGSGB IX) verabschiedet. In Thüringen sind damit u.a. die Zuständigkeiten der örtlichen (Landkreise und kreisfreie Städte) sowie des überörtlichen Trägers (Land) der Eingliederungshilfe geregelt. Ebenfalls beschlossen wurde in Hessen das Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Es besteht insbesondere aus einem Ausführungsgesetz zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch sowie einem Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch. 

Die wesentlichen Inhalte haben wir wieder auf den Länderseiten für Sie zusammengefasst.

Aktuelles

Veranstaltungsrückblick: Teilhabe am Arbeitsleben

Mit der zweiten Reformstufe des BTHG zum 1. Januar 2018 sind auch die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Kraft getreten. Auf der zehnten Vertiefungsveranstaltung des Projekts „Umsetzungsbegleitung BTHG“ haben sich am 11. und 12. Oktober 2018 50 Teilnehmende mit dem Thema „Teilhabe am Arbeitsleben – Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter nach dem BTHG“ in Hannover auseinandergesetzt.

Veranstaltungsrückblick: Trennung der bisherigen Komplexleistung Eingliederungshilfe in Fachleistungen und existenzsichernde Leistungen

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen unabhängig von der Wohnform gewährt werden, in der Menschen mit Behinderungen leben. Das ist eine wichtige Voraussetzung, um das deutsche Rehabilitations- und Teilhaberecht in Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention zu gestalten. Darüber, wie die Trennung der bisherigen Komplexleistung in Fach- und existenzsichernde Leistungen erfolgen kann, tauschten sich vom 26.-28. September in Dresden die Teilnehmenden der Vertiefungsveranstaltung des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG aus.

Forschungsprojekt zum BTHG gestartet

Das Projekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ ist gestartet. Bis 2021 wird in diesem Rahmen die Umsetzung des BTHG aus sozialrechtlicher und soziologischer Perspektive beleuchtet. 

Prof. Dr. Wolfgang Hinte plädiert für Kooperation und Vertrauen

Im Sinne der Personenzentrierung und des Wunsch- und Wahlrechts soll mit dem Bundesteilhabegesetz die Dimension des Sozialraums stärker gewürdigt werden. Eine ganze Reihe von Kommunen hat sich bereits auf den Weg gemacht, den Sozialraum zu einem wirklich inklusiven Lebensraum zu machen. Wie Sozialraumorientierung gelingen kann, darüber hat das Projektbüro zur Umsetzung des BTHG in Berlin ein Interview mit Prof. Dr. Wolfgang Hinte, emeritierter Leiter des ISSAB der Universität Duisburg-Essen, geführt.

Veröffentlichung: Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter

Die Ausgabe 3/2018 der Zeitschrift „Forum Arbeit“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. widmet sich dem Bundesteilhabegesetz (BTHG). Darin enthalten ist ein Beitrag von Dr. Florian Steinmüller, kommissarischer Projektleiter im Projekt Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz, zum Thema „Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter. Neuregelungen durch das Bundesteilhabegesetz und Ausgestaltung in den Bundesländern“. 

Forschungsprojekt zu anderen Leistungsanbietern im landwirtschaftlichen Bereich in Sachsen

An der Hochschule Mittweida ist zum 1. September 2018 das Projekt „InnoLAWI: Innovative Erwerbskombinationen – landwirtschaftliche Unternehmen als Anbieter sozialer Dienstleistungen“ gestartet.

BAG WfbM und WRD: Stellungnahme zur Staatenprüfung der Bundesrepublik

Kürzlich haben wir über die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-BRK berichtet. Inzwischen Haben die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) und der Verein Werkstatträte Deutschland e.V. (WRD) eine gemeinsame Stellungnahme zu der Überprüfung abgegeben. Darin kritisieren sie die Empfehlung des UN-Fachausschusses, die Werkstätten schrittweise abzuschaffen.

Veranstaltungen

06.12.2018 – 07.12.2018

Umsetzungsbegleitung BTHG - Regionalkonferenz Ost

Art
Regionalkonferenz
Zeit
06.12.2018 - 07.12.2018
Ort
Holiday Inn Berlin City West
Rohrdamm 80
13629 Berlin

Im Rahmen des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG führten die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die gemeinsame Regionalkonferenz Ost für Vertreterinnen und Vertreter der (zukünftigen) Träger der Eingliederungs- und Sozialhilfe, der Leistungserbringer und Organisationen der Menschen mit Behinderungen durch. Im Zentrum der Veranstaltung standen wesentliche Regelungsinhalte des BTHG. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gab zudem einen Überblick zum Umsetzungsstand des BTHG auf Bundesebene.

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