Sehr geehrte Damen und Herren,
ein gutes und gesundes neues Jahr wünschen wir Ihnen!
Mit dem Jahreswechsel sind eine ganze Reihe von Änderungen durch das BTHG in Kraft getreten. U.a. gilt das neue Teilhabeplanverfahren, die Bedarfsermittlung muss sich künftig an der ICF orientieren, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben wurden verbessert und die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung startete. Zudem hat Bayern nach Hessen und Berlin als drittes Bundesland ein Ausführungsgesetz verabschiedet.
Zu diesen Änderungen stellen wir Ihnen nach und nach relevante Informationen und Dokumente zusammen, beispielsweise den Stand der Ausführungsgesetze. Aber vor allem wollen wir mit Ihnen ins Gespräch kommen! In der kommenden Woche startet unsere erste Fachdiskussion zum Thema Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung. Worum genau es geht und wie Sie sich beteiligen können, haben wir in diesem Newsletter für Sie zusammengestellt. Außerdem sind wir neben eigenen Veranstaltungen auch auf einer Reihe externer Veranstaltungen unterwegs. Wo Sie uns treffen können, finden Sie unter dem Punkt Veranstaltungen.
Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Meldungen aus dem Projekt
Erste Fachdiskussion: Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
Mit dem BTHG sollen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und Menschen mit Behinderungen eine möglichst volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen ermöglicht werden. Diskutieren Sie mit uns z.B. Verständnisfragen zum bio-psycho-sozialen Modell der ICF, die Bedeutung der ICF-Orientierung für die Bedarfsermittlungsinstrumente oder Fragen zu den neuen Instrumenten in den Bundesländern.
So reden Sie mit!
Unsere Fachdiskussionen sind ein reines Online-Format: Wir stellen Ihnen zum jeweiligen Thema der Fachdiskussion Informationen zusammen. Sie können anhand dieser Dokumente oder auch darüber hinaus Ihre Beiträge und Fragen über ein Formular eingeben. Im Anschluss prüfen wir Ihren Beitrag datenschutzrechtlich und veröffentlichen diesen. In Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Experten recherchieren und verfassen wir Antworten für Sie.
Im folgenden FAQ haben wir die wichtigsten Fragen zum Ablauf der Fachdiskussionen für Sie zusammengestellt.
Aktuelles
Januar 2018: Stand der Umsetzung des BTHG in Landesrecht
Am 17. Januar 2018 trat das Bayerische Teilhabegesetz I (BayTHG I) in Kraft. Es wurde am 7. Dezember 2017 vom Bayerischen Landtag beschlossen. Damit ist Bayern nach Hessen und Berlin das dritte Bundesland, das ein Ausführungsgesetz zum BTHG verabschiedet hat.
Wir haben für Sie die Inhalte der in Kraft getretenen Gesetze zusammengefasst. Außerdem finden Sie im Artikel eine Übersicht zum Stand existierender Entwürfe in anderen Bundesländern.
Fachstelle Teilhabeberatung nimmt ihre Arbeit auf
Eine Neuregelung des BTHG, die zum 1. Januar 2018 in Kraft trat, ist die Förderung einer „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung" (EUTB). Die Vernetzung von Beratungsangeboten und die Qualitätssicherung soll die am 1. Dezember 2017 in Berlin eröffnete Fachstelle Teilhabeberatung leisten. Ein Interview mit Gabriele Lösekrug-Möller, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Veranstaltungen
Vertiefungsveranstaltungen zum Thema Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung
Leider sind unsere Vertiefungsveranstaltungen zum Thema Bedarfsermittlung und ICF-Orientierung im Januar, März und Mai bereits ausgebucht. Wir prüfen derzeit, ob wir im zweiten Halbjahr 2018 weitere Veranstaltungen zum Thema anbieten. Darüber informieren wir Sie in den nächsten Newslettern.
Weitere Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.