Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem ersten Newsletter des nicht mehr ganz so neuen Jahres übersenden wir Ihnen wie gewohnt die neuesten Nachrichten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Im Dezember hat das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ die vierte von insgesamt fünf Regionalkonferenzen durchgeführt. Gemeinsam mit den Sozialministerien der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Teilnehmenden der Regionalkonferenz Ost an zwei Tagen des intensiven Austauschs viel über den Umsetzungsstand in den beteiligten Bundesländern erfahren und für die bevorstehenden Aufgaben mitnehmen können. Wir danken allen Teilnehmenden, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, für die Mitwirkung und das Gelingen der Veranstaltung. Damit auch diejenigen auf dem Laufenden bleiben, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, haben wir auf unserer Website eine ausführliche Dokumentation der Regioalkonferenz bereitgestellt.
Außerdem hat am 14. Januar 2019 die Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe begonnen, zu der noch bis zum 8. Februar Beiträge eingereicht werden können. Zudem können Sie sich nunmehr für die kommenden Vertiefungsveranstaltungen des Projekts anmelden.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Regionalkonferenz Ost am 6./7. Dezember 2018
Am 6. und 7. Dezember 2018 fand in Berlin die Regionalkonferenz Ost mit den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Knapp 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks tauschten sich in diesem Rahmen ausführlich über die Umsetzung des BTHG in den Bundesländern aus.
In vier Fachforen standen die Themen "Landesrahmenverträge", "Trennung der Leistungen", "Das neue Leistungsrecht ab 2020" und "Bedarfsermittlungsinstrument/Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren" im Fokus.
Die Inhalte der Regionalkonferenz haben wir in gewohnter Ausführlichkeit für Sie dokumentiert.
Meldungen aus dem Projekt
Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe
Seit dem 14. Januar 2019 findet auf unserer Website eine neue Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe statt. Die Fachdiskussion soll es ermöglichen, im offenen Austausch Fragen zu artikulieren, Lösungsansätze vorzuschlagen und den Stand der Debatte unter den verschiedenen Akteuren zu spiegeln. Unter anderem soll erörtert werden, ob und inwiefern die Leistungen zur Sozialen Teilhabe die gleichberechtige Teilhabe in der Gemeinschaft erleichtern und wie sie einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum wie im Sozialraum dienen.
Diskutieren Sie mit!
Nach wie vor online: Die Fachdiskussion zur Trennung der Leistungen
Die Trennung der Leistungen in Fach- und existenzsichernde Leistungen erweist sich als besonders komplexes, dynamisches Thema. Um die Entwicklungen und verschiedenen Facetten dieses Themenfeldes abbilden zu können, werden wir die Online-Fachdiskussion zur Leistungstrennung auf unserer Website auf unbestimmte Zeit weiterführen.
Sie können also weiterhin Ihre Fragen, Vorüberlegungen, Lösungsvorschläge oder Statements zu diesem Komplex an uns richten.
Erste Antworten von unseren Expert/innen werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.
Aktuelles
Bundesregierung berichtet zum Stand der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am Ende des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 mit mehreren Initiativen zur Umsetzung der Reform der Eingliederungshilfe ausgestattet. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber das BTHG um Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat ergänzt. Nun hat die Bundesregierung den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des BTHG als Unterrichtung vorgelegt.
Jetzt für die Vertiefungsveranstaltung zum Vertragsrecht vom 28.02.-01.03.2019 in Erkner anmelden!
Mit dem 1. Januar 2020 fallen die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Leistungserbringung weg. Damit Leistungsberechtigte zu diesem Zeitpunkt Leistungen der Grundsicherung und Fachleistungen der Eingliederungshilfe erhalten bzw. einen Miet- bzw. Wohn- und Betreuungsvertrag abgeschlossen haben können, müssen die Fachleistungen der Eingliederungshilfe, die Art und Weise ihrer Erbringung und Finanzierung zuvor in Rahmenverträgen bzw. Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen festgelegt werden. Maßgebliche Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen wirken bei den Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen mit.
Auf der Vertiefungsveranstaltung vom 28.02.-01.03.2019 im Bildungszentrum Erkner lernen Sie die wesentlichen Neuerungen des BTHG im Vertragsrecht kennen. Ab sofort können Sie sich dafür anmelden.