Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

mit dem ersten Newsletter des nicht mehr ganz so neuen Jahres übersenden wir Ihnen wie gewohnt die neuesten Nachrichten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.

Im Dezember hat das Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“ die vierte von insgesamt fünf Regionalkonferenzen durchgeführt. Gemeinsam mit den Sozialministerien der Bundesländer Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben die Teilnehmenden der Regionalkonferenz Ost an zwei Tagen des intensiven Austauschs viel über den Umsetzungsstand in den beteiligten Bundesländern erfahren und für die bevorstehenden Aufgaben mitnehmen können. Wir danken allen Teilnehmenden, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, für die Mitwirkung und das Gelingen der Veranstaltung. Damit auch diejenigen auf dem Laufenden bleiben, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, haben wir auf unserer Website eine ausführliche Dokumentation der Regioalkonferenz bereitgestellt.

Außerdem hat am 14. Januar 2019 die Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe begonnen, zu der noch bis zum 8. Februar Beiträge eingereicht werden können. Zudem können Sie sich nunmehr für die kommenden Vertiefungsveranstaltungen des Projekts anmelden.

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

 

Ihr Team vom Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“

Veranstaltungsrückblick

Regionalkonferenz Ost am 6./7. Dezember 2018

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Der Betrachter schaut vom hinteren Teil des Raumes über eine größere Gruppe von Zuhörern hinweg nach vorne. Dort stehen zwei Personen links und rechts von einem Flipchart und erläutern den Zuhörern etwas.

© Anke Seeliger

Am 6. und 7. Dezember 2018 fand in Berlin die Regionalkonferenz Ost mit den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen statt. Knapp 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus allen Bereichen des sozialrechtlichen Dreiecks tauschten sich in diesem Rahmen ausführlich über die Umsetzung des BTHG in den Bundesländern aus. 

In vier Fachforen standen die Themen "Landesrahmenverträge", "Trennung der Leistungen", "Das neue Leistungsrecht ab 2020" und "Bedarfsermittlungsinstrument/Teilhabe- bzw. Gesamtplanverfahren" im Fokus.

Die Inhalte der Regionalkonferenz haben wir in gewohnter Ausführlichkeit für Sie dokumentiert.

Meldungen aus dem Projekt

14. Januar bis 8. Februar 2019

Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt die Skyline einer Stadt. Mit Pfeilen sind verschiedene Einrichtungen eingetragen wie zum Beispiel Kino oder Arzt.

© Anke Seeliger

Seit dem 14. Januar 2019 findet auf unserer Website eine neue Fachdiskussion zur Sozialen Teilhabe statt. Die Fachdiskussion soll es ermöglichen, im offenen Austausch Fragen zu artikulieren, Lösungsansätze vorzuschlagen und den Stand der Debatte unter den verschiedenen Akteuren zu spiegeln. Unter anderem soll erörtert werden, ob und inwiefern die Leistungen zur Sozialen Teilhabe die gleichberechtige Teilhabe in der Gemeinschaft erleichtern und wie sie einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum wie im Sozialraum dienen.

Diskutieren Sie mit!

Nach wie vor online: Die Fachdiskussion zur Trennung der Leistungen

Das Bild ist eine Illustration in Schwarz-Weiß mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine mehrstöckige Torte, von der sich verschiedene Kuchenstücke genommen werden.

© Anke Seeliger

Die Trennung der Leistungen in Fach- und existenzsichernde Leistungen erweist sich als besonders komplexes, dynamisches Thema. Um die Entwicklungen und verschiedenen Facetten dieses Themenfeldes abbilden zu können, werden wir die Online-Fachdiskussion zur Leistungstrennung auf unserer Website auf unbestimmte Zeit weiterführen.

Sie können also weiterhin Ihre Fragen, Vorüberlegungen, Lösungsvorschläge oder Statements zu diesem Komplex an uns richten.

Erste Antworten von unseren Expert/innen werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.

Aktuelles

Bundesregierung berichtet zum Stand der Maßnahmen nach Artikel 25 des Bundesteilhabegesetzes

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde am Ende des Gesetzgebungsverfahrens im Jahr 2016 mit mehreren Initiativen zur Umsetzung der Reform der Eingliederungshilfe ausgestattet. Im Zuge dessen hat der Gesetzgeber das BTHG um Berichtspflichten der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag und dem Bundesrat ergänzt. Nun hat die Bundesregierung den Bericht zum Stand und zu den Ergebnissen der Maßnahmen nach Artikel 25 des BTHG als Unterrichtung vorgelegt. 

Jetzt für die Vertiefungsveranstaltung zum Vertragsrecht vom 28.02.-01.03.2019 in Erkner anmelden!

Das Bild ist eine Illustration in Gelb und Blau mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeig einige Personen, die an einem Konferenztisch sitzen. Manche von ihnen sitzen im Rollstuhl.

© Anke Seeliger

Mit dem 1. Januar 2020 fallen die bisherigen Rechtsgrundlagen für die Leistungserbringung weg. Damit Leistungsberechtigte zu diesem Zeitpunkt Leistungen der Grundsicherung und Fachleistungen der Eingliederungshilfe erhalten bzw. einen Miet- bzw. Wohn- und Betreuungsvertrag abgeschlossen haben können, müssen die Fachleistungen der Eingliederungshilfe, die Art und Weise ihrer Erbringung und Finanzierung zuvor in Rahmenverträgen bzw. Leistungs-und Vergütungsvereinbarungen festgelegt werden. Maßgebliche Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen wirken bei den Verhandlungen zu den Landesrahmenverträgen mit.

Auf der Vertiefungsveranstaltung vom 28.02.-01.03.2019 im Bildungszentrum Erkner lernen Sie die wesentlichen Neuerungen des BTHG im Vertragsrecht kennen. Ab sofort können Sie sich dafür anmelden.

Veranstaltungen

Jetzt für die kommenden Vertiefungsveranstaltungen anmelden!

28.02.2019 – 01.03.2019

Vertragsrecht

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
28.02.2019 14:00 Uhr –
01.03.2019 13:00 Uhr
Ort
Bildungszentrum Erkner
Seestraße 39
15537 Erkner

Mit der zweiten Reformstufe des BTHG sind zum 1. Januar 2018 auch die Neuregelungen zum Vertragsrecht für die Eingliederungshilfe in den §§ 123 bis 134 SGB IX in Kraft getreten. Damit können die neu bestimmten Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer mit den Rahmenvertragsverhandlungen für die ab 1. Januar 2020 geltenden Regelungen beginnen.

08.05.2019 – 10.05.2019

Gesamtplanung nach § 117 SGB IX n.F. – aus der Praxis für die Praxis

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
08.05.2019 14:00 Uhr –
10.05.2019 13:00 Uhr
Ort
Ringhotel Alpenhof
Donauwörther Str. 233
86154 Augsburg

Im Zuge des Inkrafttretens des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind zum 1. Januar 2018 mit den §§ 141 ff. SGB XII (§§ 117 ff. SGB IX n.F. ab 1. Januar 2020) die Neuregelungen zur Gesamtplanung in Kraft getreten. Die gesetzliche Vorschrift verbindet die bereits hohen Anforderungen an eine Gesamtplanung mit umfassenden Beratungs- und Unterstützungspflichten an die Teilhabeplanung nach § 19 SGB IX, Teil 1.

26.06.2019 – 28.06.2019

Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
26.06.2019 14:00 Uhr –
28.06.2019 13:00 Uhr
Ort
Ringhotel Alpenhof
Donauwörther Str. 233
86154 Augsburg

Wie kann die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) für die Bedarfsermittlung genutzt werden? Und welche Rolle spielen die Ziele der Hilfeplanung sowie das Bundesteilhabegesetz dabei? Diese Fragen sind zentrales Thema unserer Vertiefungsveranstaltung „Bedarfsermittlung und Leistungsplanung auf Grundlage der ICF“.

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