Sehr geehrte Damen und Herren,
auch im Jahr 2023 hat das Projekt mit Veranstaltungen und Fachdiskussionen die Akteure im Umsetzungsprozess des Bundesteilhabegesetzes begleitet und Impulse unter anderem in den Themenfeldern der Beratung nach § 106 SGB IX, den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen sowie der Wirkung und Wirksamkeit in der Eingliederungshilfe gesetzt. Als Querschnittsthema wurde zudem die SGB VIII Reform aufgegriffen und in einer Veranstaltungsreihe von September bis Oktober 2023 hinsichtlich der wichtigsten gesetzlichen Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie rund um die Einführung der Verfahrenslots*innen ab Januar 2024 beleuchtet.
Zuletzt haben wir im Rahmen einer Fachdiskussion zur Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX nach innovativen Wegen und Möglichkeiten einerseits und bestehenden Herausforderungen andererseits geschaut und Einblicke in das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit" des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und in die ITP-App des Landes Thüringen erhalten.
Wir hoffen, dass wir Sie auch im kommenden Jahr weiterhin mit interessanten Veranstaltungen unterstützen können. Beginnen werden wir im Januar mit einer Veranstaltung zum Thema "Teilhabe am Arbeitsleben - Zugänge zum Allgemeinen Arbeitsmarkt", in der wir den Fokus auf die Zugänge sowie die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt richten und uns zudem die Frage stellen, welche Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen im Ruhestand bestehen und welche Auswirkungen der Rentenantritt der geburtenstarken Jahrgänge mit sich bringt.
Viel Spaß beim Lesen, eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins neue Jahr wünscht Ihnen
Ihr Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG
Meldungen aus dem Projekt
Das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit" im Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Im Rahmen der Fachdiskussion zur Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX hat das Modellprojekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit" (nTA) des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) am 12. Dezember den Auftakt gegeben und sein ganzheitliches Bedarfsermittlungsverfahren im Bereich Arbeit vorgestellt.
Frau Jennifer Sunder und Frau Evelyn Wierike vom LWL gingen in ihrem Vortrag auf den Zusammenschluss der ehemaligen Behindertenhilfe und dem Integrationsamt zum neuen Inklusionsamt Arbeit ein. Zudem beleuchteten sie die Vernetzung der Gesamt- und Teilhabeplanung, des Fallmanagements, der Übergangprozesse und der Förderung sowie der Netzwerkarbeit unter einem Dach. Im Anschluss skizzierten sie die Einführung der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX im Modellvorhaben nTA und erläuterten das Beratungsverfahren, die Umsetzung in den Modellregionen sowie das weitere Vorgehen im Rahmen der Weiterentwicklung und Fortschreibung des BEI_NRW.
Sozialraum und Bedarfsermittlung
Am 13. Dezember 2023 bot Herr Kai Beier, Coach für die Bereiche Autismus, Inklusion und Teilhabe und Lehrbeauftragter für Inklusion an der Evangelischen Hochschule Berlin, einen Einblick in die Sozialraumorientierung im Rahmen der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX. Herr Beier hat zunächst einen Überblick zur Bedarfsermittlung sowie zum Sozialraum gegeben und die Komplexität in der sozialräumlichen Praxis beleuchtet. Darüber hinaus ist er auf Herausforderungen in der Bedarfsermittlungspraxis in den Bundesländern eingegangen. Hierbei wurde die Notwendigkeit einer barrierefreien Kommunikation und Zielformulierung einerseits sowie ausreichenden Ressourcen und Kompetenzen andererseits unterstrichen. Abschließend wurden Lösungsansätze sowie unabdingbare Kontextfaktoren für eine erfolgreiche Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX ermittelt.
ITP-App in Thüringen im Rahmen eines digitalen Verwaltungssystems
Am 14. Dezember 2023 berichtete Herr Daniel Eberhardt, Referent im Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie von der App für den Integrierten Teilhabeplan Thüringen (ITP Thüringen) und bot einen Einblick in die Entstehungsprozesse des Instruments, der Ausweitung vom ITP Erwachsene auf den ITP Kinder- und Jugendliche und den ITP für den frühkindlichen Bereich sowie die Erstellung der App. Zudem wurden positive Entwicklungen durch die App als ersten Schritt in Richtung einer digitalisierten Verwaltung skizziert, die wiederum Herausforderungen wie beispielsweise der Barrierefreiheit der App gegenüberstehen.
Bedarfsermittlungsinstrumente in der Anwendung
Das Bedarfsermittlungsinstrument nach § 118 SGB IX soll eine bundesweit einheitliche Grundlage zur Bedarfsermittlung schaffen und gleichwertige sowie vom Wohnort unabhängige Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Die Ermittlung des individuellen Bedarfes orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
Reden Sie mit! - zu den Bedarfsermittlungsinstrumenten in der Anwendung
Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde in § 13 SGB IX festgelegt, dass der Rehabilitationsbedarf der leistungsberechtigten Person individuell sowie ganzheitlich zu ermitteln ist und somit die Begrenzung auf einzelne Leistungsgesetze wegfällt (Leistungen aus einer Hand). § 118 Abs. 2 SGB IX ermöglicht es den Ländern, mittels einer Rechtsverordnung, Näheres zum Bedarfsermittlungsinstrument zu regeln. Wie lässt sich das neue Instrument in den bisherigen Verwaltungsstrukturen anwenden und wie gestaltet sich die Formulierung der Ziele? Diskutieren Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Erfahrungen, Fragen und Beiträge noch bis zum 26. Januar 2024.