Newsletter des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Guten Tag, 

Budget für Arbeit, Budget für Ausbildung, andere Leistungsanbieter – Maßnahmen, um Menschen mit Behinderung eine Teilhabe am Arbeitsleben auch außerhalb der Werkstattstruktur anzubieten. Wir stellen in unserer Veranstaltungsreihe zur Teilhabe am Arbeitsleben verschiedene Best-Practice-Beispiele vor. Schauen Sie sich gern die Vorträge zum Budget für Ausbildung und zu Anderen Leistungsanbietern auf unserer Website an.

Neuer Monat, neues Interview: Wir präsentieren die dritte Ausgabe unseres Kurzinterview-Formats „Drei Fragen an …“. Im April hat sich Frau Prof. Dr. Katja Nebe, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit der Universität Halle-Wittenberg, unseren Fragen gestellt. Mehr Informationen finden Sie hier im Newsletter. 

Nun wünschen wir Ihnen viel Freude beim Lesen!
Ihr Team des Projekts Umsetzungsbegleitung BTHG

Meldungen aus dem Projekt

Veranstaltungsrückblick

Von der Bedarfsermittlung zur Leistungsausgestaltung

Das Bild ist eine Illustration in Blau und Gelb mit einzelnen in Farbe hervorgehobenen Elementen. Die Illustration zeigt eine Beraterin, die einer anderen Person ,,Bedarfsermittlung'' erklärt.

© Anke Seeliger

Wie können die im Gesamtplanverfahren identifizierten Leistungen so gestaltet werden, dass sie den leistungsberechtigten Personen tatsächlich eine individuelle Lebensführung ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern? Dieser Frage gingen wir in unserer Veranstaltung „Von der Bedarfsermittlung zur Leistungsausgestaltung“ am 09. April 2024 nach. Wir haben dazu in Zusammenarbeit mit „transfer – Unternehmen für soziale Innovation“ Leistungsträger, Leistungserbringer und Leistungsberechtigte eingeladen, um über Gewährleistung des Wunsch- und Wahlrechts, personenzentrierte Leistungserbringungen und die Kommunikation mit den leistungsberechtigten Personen zu sprechen. Einen Rückblick zur Veranstaltung sowie die Präsentationen der Vorträge finden Sie unter folgendem Link auf unserer Website.

Neues Kurzinterview

Drei Fragen an Prof. Dr. Katja Nebe

Porträtfoto von Prof. Dr. Katja Nebe, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit der Universität Halle-Wittenberg

© Markus Scholz

Katja Nebe, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit der Universität Halle-Wittenberg

Erfolge, Herausforderungen, Hemmnisse – im April beantwortete Prof. Dr. Katja Nebe, Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der sozialen Sicherheit der Universität Halle-Wittenberg unsere drei Fragen rund ums BTHG:
„Für die trägerübergreifende Zusammenarbeit braucht es Reformwillen und einen grundlegenden Bewusstseinswandel.“
Die spannenden Ausführungen zur trägerübergreifenden Zusammenarbeit von Prof. Dr. Nebe, ihre Impulse für die aktuellen Schwierigkeiten in der Umsetzung des BTHG und was die bisher größten Errungenschaften des Gesetzes sind, lesen Sie auf unserer Website. Frau Prof. Dr. Nebe ist die dritte Interviewpartnerin in unserem neuen Format „Drei Fragen an …“. Alle Interviews finden Sie unter folgendem Link. 

Aktuelles

25. April 2024

Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Umsetzung des § 71 SGB XII

Mit den neuen Empfehlungen zur Umsetzung des § 71 SGB XII knüpft der Deutsche Verein an die bereits im Jahr 2010 gegebenen Empfehlungen zur Altenhilfe an. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Teilhabe an der Gesellschaft sowie die Selbsthilfe der wachsenden Gruppe der älteren Menschen zu stärken.

24. April 2024

Behindertenbeauftragte fordern in der „Stuttgarter Erklärung“ eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

An ihrem 67. Treffen sind die Beauftragten von Bund und Ländern am 11. und 12. April in Stuttgart zusammengekommen und haben sich im Rahmen der zweiten und dritten Staatenprüfung Deutschlands im vergangenen Jahr mit den Empfehlungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland auseinandergesetzt.

15. April 2024

Der Prototyp des trägerübergreifenden Reha-Antrags kann nun getestet werden!

Der sogenannte „gemeinsame Grundantrag“ kann von Antragstellenden von Rehabilitations- und Teilhabeleistungen bis zum 15. Mai 2024 auf der Webseite der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) getestet werden. Hierbei stehen neben der Nutzerfreundlichkeit auch die Verständlichkeit sowie die Genauigkeit auf dem Prüfstand.

Veranstaltungen

10.09.2024

AUSGEBUCHT: Trägerübergreifende Zusammenarbeit im Reha-Prozess

Art
Vertiefungsveranstaltung
Zeit
10.09.2024
Ort
http://umsetzungsbegleitung-bthg.vidivent.de

Das Ziel des Teilhabeplanverfahrens nach dem SGB IX sind Lösungen wie aus einer Hand für Menschen mit Behinderungen. Das Teilhabeplanverfahren erfordert ein hohes Maß an Kooperation und Koordination der verschiedenen Reha-Träger. Die Veranstaltung soll eine Plattform bieten, auf der Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Reha-Träger ihre Erfahrungen mit der trägerübergreifenden Zusammenarbeit im Reha-Prozess und vor allem im Teilhabeplanverfahren nach dem BTHG zusammentragen.

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