Bayernweites Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe

30. Oktober 2023

„Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Ein bayerisches Modellprojekt

Der Bundesgesetzgeber sieht ab 2028 die Zusammenführung der Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe vor. Im Rahmen der Umsetzung sollen ab dem 01. Januar 2024 in allen Jugendämtern Verfahrenslotsen gemäß § 10b SGB VIII zu Verfügung stehen.

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe stellte Jessica Leimbeck vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt (ZBFS) am 30. Oktober 2023 das bayerische Modellprojekt „Verfahrenslotsen“ in der Kinder- und Jugendhilfe vor, das seit Oktober 2022 in zehn Jugendämtern die Einführung von Verfahrenslotsen erprobt. Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz vom Juli 2021 wurde mit der Einführung von § 10b SGB VIII der Einsatz von Verfahrenslotsen beschlossen. Ab dem 01.01.2024 sind sie verpflichtend in allen deutschen Kommunen einzusetzen, um Kinder- und Jugendliche und ihre Familien, die nach § 35a SGB VIII einen (potenziellen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, zu unterstützen und zu begleiten.
Frau Leimbeck bot in ihrem Vortrag einerseits einen Einblick in die Arbeit der Verfahrenslotsen im Einzelfall, erläuterte die Personalakquise, berufliche Voraussetzungen und das Themenspektrum in den Beratungen seit Projektbeginn. Darüber hinaus gab sie einen Überblick über die strukturelle Umsetzung der Verfahrenslotsen hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit, der Kommunikation und Netzwerkarbeit mit Behörden und anderen Beratungsstellen sowie dem rechtlichen Einsatzrahmen der Verfahrenslotsen.

Präsentation

Hier finden Sie die barrierefreie Präsentation der Vortrags im PDF-Format.

Mitschnitt

Hier finden Sie den Mitschnitt der Veranstaltung mit optionalen Untertiteln:

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In der zweiten Reformstufe des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) werden gemäß § 10b SGB VIII ab dem 1. Januar 2024 Verfahrenslotsen eingeführt, die junge Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte junge Menschen, ihre Eltern sowie Personensorge- und Erziehungsberechtigte hinsichtlich der Antragsstellung- und Gewährung von Leistungen beraten. Zugleich unterstützen Sie das Jugendamt in der Zusammenführung mit den Rehabilitationsträgern.

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