Ulrike Bonin vom Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ging in ihrem Vortrag auf das B.E.Ni als lernendes und anpassungsfähiges Instrument ein. Sie gab einen Einblick in die Kommunikationswege innerhalb des sozialrechtlichen Dreiecks und zeichnete den Entwicklungsprozess des Instrumentes B.E.Ni bis hin zu einem umfassenden Gesamt- und Teilhabeplanverfahren einschließlich Bedarfsermittlung Niedersachsen (B.E.Ni) nach.
Der Vortrag skizzierte einerseits die Weiterentwicklung bis zur Version 3.0 in den Arbeitsgremien auf Landesebene und beleuchtet die Einarbeitung gesetzlicher Neuerungen (u. a. dritte Reformstufe des BTHG). Andererseits gab Ulrike Bonin anhand der Version 3.1 einen Überblick über das Beteiligungsverfahren sozialrechtlicher Akteure, da diese Version Anwendungshinweise aus der Praxis enthält.
Der Vortrag erläuterte darüber hinaus behördliche Abstimmungsverfahren sowie einzelne Zuständigkeiten. Ebenso wurden Maßnahmen erläutert, um das in Niedersachsen genutzte Verfahren zum Gesamt- und Teilhabeplan einschließlich Bedarfsermittlung Niedersachsen (B.E.Ni) für betroffene Personen verständlich zu kommunizieren.
Diese Veranstaltung ist Teil unserer Online-Fachdiskussion Anwendung der Bedarfsermittlungsinstrumente nach § 118 SGB IX.
Präsentation
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