Insbesondere die Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen, aber auch das neu eingeführte Gesamtplanverfahren, das Teilhabeplanverfahren sowie vertrags- und verbraucherschutzrechtliche Änderungen stellten neue Herausforderungen für die Akteure des Betreuungswesens dar.
Viele der Befürchtungen hinsichtlich des Systemwechsels in der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 haben sich nicht bestätigt. Dennoch ist es für die Akteure des Betreuungswesens eine Herausforderung, die Belange von betreuten Menschen mit Behinderungen sowohl im System der Eingliederungshilfe als auch der Grundsicherung zu vertreten, zu koordinieren und zu überwachen.
Diesem gewachsenen Aufwand und den erweiterten Mitwirkungspflichten von Menschen mit Behinderungen im SGB IX gegenüber stehen die Reform des Betreuungsrechts und die Perspektive, dass Betreuerinnen und Betreuer weniger als Vertreter und mehr als Berater ihrer Klienten agieren sollen.
Diese digitale Vertiefungsveranstaltung wendete sich insbesondere an Betreuerinnen und Betreuer sowie Vertreterinnen und Vertreter von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden. Es wurde ein Bogen gespannt – von der Reform des Betreuungsrechts und ihren Auswirkungen auf die Rolle des Betreuers über die Wissensvermittlung zu den Änderungen durch das BTHG und deren Anwendung auf konkrete Fallkonstellationen bis zu konkreten Beratungsangeboten und Arbeitshilfen, die Betreuerinnen und Betreuer in Anspruch nehmen können.
Der erste Veranstaltungstag gab einen Einblick in die Tätigkeit von Betreuerinnen und Betreuern vor dem Hintergrund der Betreuungsrechtsreform und erläuterte deren Rolle in einzelnen Schritten der Bedarfsermittlung sowie der Gesamt- und Teilhabeplanung. Am zweiten Veranstaltungstag wurde die Rolle der Fallmanager der Eingliederungshilfe vorgestellt. Im Austausch mit anderen Teilnehmenden konnten im Rahmen mehrerer Gruppenarbeitsphasen Herausforderungen aus der täglichen Praxis besprochen, Erfahrungen ausgetauscht und Lösungsansätze zusammengetragen werden. Im Fokus stand die Situation von Betreuerinnen und Betreuern sowie Mitarbeitenden von Betreuungsvereinen. Ziel der Veranstaltung war es, eine Informationssammlung zusammenzutragen, die den beruflichen Alltag erleichtert.
Programm
Präsentationen
Hier finden Sie die Präsentationen der Vorträge im PDF-Format. Die Präsentationen sind nicht barrierefrei. Barrierefreie Versionen werden demnächst zur Verfügung gestellt.
Vortrag: Das BTHG im Überblick
Referierender: Matthias Dehmel, Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Vortrag: Einführung ins Thema: Trennung von Fach- und existenzsichernden Leistungen
Referierende: Matthias Dehmel, Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“; Tristan Fischer, Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Vortrag: Einführung ins Thema: Vertragsrecht und Verbraucherschutzrecht
Referierende: Marcus Rietz, Projekt „Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz“
Vortrag: Aufgaben und Rechte des Betreuers in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen vor dem Hintergrund der Reform des Betreuungsrechts
Referierende: Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Vortrag: Beratung, Bedarfserkennung, Antragstellung und Zuständigkeitsklärung
Referierende: Anja Primus, LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe
Vortrag: Gesamt- und Teilhabeplanverfahren
Referierende: Friederike Eilers
Vortrag: Neues Gegenüber für Betreuer/innen: der Fallmanager in der Eingliederungshilfe
Referierende: Jan Reicherter, freier Referent und Fallmanager der EGH