INHALT
Die Leistungen der Eingliederungshilfe können als Teil eines Persönlichen Budgets erbracht werden (§ 105 Abs. 4 SGB IX). Mit dem Persönlichen Budget soll den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die eigenverantwortliche Gestaltung der Leistung ermöglicht werden. Es gilt für alle Rehabilitationsträger und alle Leistungsgruppen. Das Persönliche Budget kann beispielsweise für die Anstellung einer Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen oder Mobilitätshilfen genutzt werden.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Die Präsentation der Referentin, Janine Kolbig, können Sie hier herunterladen: