In ihrem Vortrag ging Frau Kolbig zum einen darauf ein, dass die Leistungen der Eingliederungshilfe als Teil eines Persönlichen Budgets erbracht werden (§ 105 Abs. 4 SGB IX) können. Dabei stellte sie klar, dass mit dem Persönlichen Budget den Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und die eigenverantwortliche Gestaltung der Leistung ermöglicht werden soll. Es gilt für alle Rehabilitationsträger und alle Leistungsgruppen. Das Persönliche Budget kann beispielsweise für die Anstellung einer Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen oder Mobilitätshilfen genutzt werden.
Die Präsentation der Referentin, Janine Kolbig, können Sie hier herunterladen: