Inhalt
Schnittstellen der Eingliederungshilfe zur Kinder- und Jugendhilfe bestanden schon vor Inkrafttreten der Gesetzesänderungen durch das BTHG. Sowohl bei den Zuständigkeiten als auch bei der Leistungserbringung existieren Berührungspunkte und daraus resultierende Abgrenzungsfragen. Christoph Grünenwald, stellvertretender Leiter des Grundsatzreferats im Landesjugendamt des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg beleutete die zentralen Themen beider Reformen und die Folgen der Gesetzesänderungen für beide Leistungen.
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