Gemeinsame Empfehlung BAR e.V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) e. V. hat im Februar 2019 eine „Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teil-habe gemäß § 26 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Abs. 2 Nr. 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX“ herausgegeben.
Diese digitale Fachveranstaltung ist Teil der Veranstaltungsreihe zu den wesentlichen Änderungen des BTHG für Akteure des Betreuungswesens.
Präsentation
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