Vernetzung von Beratungsangeboten
Die Diskussionsstation „Vernetzung von Beratungsangeboten“ wurde von Andrea Fabris, Referentin für Gesundheits- und Sozialpolitik beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) e.V., moderiert. Mit dem BTHG wurden sowohl die Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung als auch neue Verpflichtungen zur Information für die Rehabilitationsträger, insbesondere die Träger der Eingliederungshilfe, eingeführt. Frau Fabris erläuterte in ihrem Input die Bedeutung von Netzwerk- und Kooperationsstrukturen, um Erfahrungen und Expertenwissen zielgerichtet einzubringen – insbesondere in der sozialen Arbeit.
Sie beleuchtete dabei die Vorteile der Vernetzung der Beratungsangebote – sowohl akteursgruppenspezifisch als auch -übergreifend. Sie plädierte dafür, andere Beratungsangebote (innerhalb eines Netzwerks) nicht als Konkurrenz zu verstehen. Vielmehr solle Vernetzung als Verknüpfung mit gemeinsamen Zuständigkeitsgefühl im Sinne der Ratsuchenden verstanden werden. Je größer das Netzwerk sei, desto größer die potenzielle Bekanntheit des Beratungsangebots.
Die Ergebnisse der folgenden Diskussionen finden Sie als Zusammenfassung hier:
Eine Version im Fließtext der Ergebnis-Mindmap finden Sie hier: