Mit der ab 2020 in Kraft tretenden dritten Reformstufe des BTHG wird der eigentliche Systemwechsel in der Eingliederungshilfe vollzogen: Menschen mit Behinderungen erhalten ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den etwa notwendigen Grundsicherungsleistungen. Vertreterinnen und Vertreter des Betreuungswesens stehen daher vor der Herausforderung, sowohl im veränderten System der Eingliederungshilfe als auch im System der Grundsicherung zu agieren.
Viele neue Paragraphen und neue Behörden. Wer haftet, wenn ein Ehrenamtlicher (Nicht-Fachmann) einen Termin versäumt? Also steigt das Risiko für ehrenamtliche Betreuer?
Ist es aus Ihrer Sicht erforderlich, dass Betreuer für die "Aufgaben" des BTHG, wie die individuelle Bedarfsfeststellung – Gesamtplankonferenz – die Gesamtplanung – mit …
Ich bin gesetzliche Betreuerin für mehrere Menschen, die im Rahmen der Kostenübernahme durch den LWV Hessen in die Eingruppierung der Eingliederungshilfe fallen und als …
Ich betreue eine Person mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis. Die Person lebt in einer Einrichtung. Sie erhält Grundsicherung bei Erwerbsminderung sowie …
Der Leistungsberechtigte wohnt in einer stationären Einrichtung, hat einen GdB von 100 und die Merkzeichen G und H. Aufgrund der Beeinträchtigung ist eine Begleitperson …
Als Sozialarbeiterin bei einem Leistungserbringer stelle ich fest, dass bisher für die von mir leistungsberechtigten Menschen mit psychischen Erkrankungen kein …