Anja Mlosch, wissenschaftliche Referentin beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., informierte zunächst über die Rolle von rechtlichen Betreuerinnen und Betreuern nach dem BTHG. Sie ordnete deren Aufgaben in den Kontext der Beratungspflichten der Rehabilitationsträger (§ 12 SGB IX) und der Eingliederungshilfe (§ 106 SGB IX) sowie der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (§ 32 SGB IX) ein und erläutert das nun geltende Antragserfordernis.