Die Erhöhung um 12 Prozent begründet sich auf Neuregelungen im Rahmen der Einführung des Bürgergelds Anfang 2023. Änderungen in den Lebenshaltungskosten sowie bei den Energiepreisen wirken sich nun vorausschauend auf Preisentwicklungen aus und nicht mehr rückwirkend.
Erhöhung der Regelbedarfe beim Bürgergeld und in der Sozialhilfe ab dem 1. Januar 2024:
Alleinstehende/Alleinerziehende: 563 € (+ 61 €)
(Regelbedarfsstufe 1)
Paare je Partner/Bedarfsgemeinschaften: 506 € (+ 55 €)
(Regelbedarfsstufe 2)
Volljährige in Einrichtungen: 451 € (+ 49 €)
(Regelbedarfsstufe 3)
Jugendliche von 14-17 Jahre: 471 € (+ 51 €)
(Regelbedarfsstufe 4)
Kind von 6-13 Jahre: 390 € (+ 42 €)
(Regelbedarfsstufe 5)
Kind von 0-6 Jahre: 357 € (+ 39 €)
(Regelbedarfsstufe 6)
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