Der Bundesrat hat der Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2024 werden die Regelsätze in der Sozialhilfe, beim Bürgergeld, für den persönlichen Schulbedarf sowie bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz um insgesamt 12 Prozent steigen.
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Trennung von Leistungen » Existenzsichernde Leistungen außerhalb der KdU
Verwaltung des „Heimtaschengeldes“ - Einrichtung eines Girokontos
Ich bin gesetzliche Betreuerin für mehrere Menschen, die im Rahmen der Kostenübernahme durch den LWV Hessen in die Eingruppierung der Eingliederungshilfe fallen und als …
Ich bin gesetzliche Betreuerin für mehrere Menschen, die im Rahmen der Kostenübernahme durch den LWV Hessen in die Eingruppierung der Eingliederungshilfe fallen und als solche in einer Einrichtung leben. Nun wurde seitens der Einrichtung mitgeteilt, dass für die Betreuten ein Girokonto bei einer Bank einzurichten ist, da in der Folge des neuen BTHG die Verwaltung des Heimtaschengeldes nicht mehr über die Verwaltung der Einrichtung geschehen dürfe. Dies wäre aus meiner Sicht zum deutlichen Nachteil der Heimbewohner, da es regional keine Bank gibt, die solche Konten gebührenfrei führt. Das würde heißen, von dem Heimtaschengeld in Höhe von ca. 110 Euro monatlich ist eine Gebühr von mindestens 3 Euro monatlich zu entrichten, das heißt im Jahr 36 Euro. Das kann nicht im Sinne der sowieso schon Benachteiligten sein. Hierzu bitte ich um Überprüfung, wie auch um Rückantwort.
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