Orientierungshilfe zur Durchführung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit nach § 128 SGB IX

11. Februar 2021

Orientierungshilfe zu Prüfungen nach § 128 SGB IX veröffentlicht

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe (BAGüS) hat im Januar die "Orientierungshilfe zur Durchführung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit nach § 128 SGB IX" veröffentlicht. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der Qualität einschließlich der Wirksamkeit.

Mit der dritten Reformstufe des BTHG ist zum 1. Januar 2020 ein Prüfungsrecht für die Träger der Eingliederungshilfe in Kraft getreten. Diese Prüfungen nach § 128 SGB IX sind ein Steuerungsinstrument der Träger der Eingliederungshilfe und umfassen die Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit von Leistungen. Die Praxishilfe der BAGüS nimmt ausgehend davon zunächst Begriffsklärungen vor und erläutert dann wichtige Zusammenhänge. Anschließend geht sie auf die Art und Durchführung von Prüfungen ein.

Begriffsklärungen

Die Orientierungshilfe bietet einen Überblick über die Definition der Begriffe Qualität, Wirkung und Wirksamkeit sowie Wirtschaftlichkeit. Sie erläutert, wie Wirkungen auf der individuellen Ebene und Wirksamkeit bezogen auf ein Leistungsangebot zusammenhängen. Unterschieden wird dabei zwischen den Leistungsvereinbarungen, die mit Wirkannahmen einhergehen, und den tatsächlichen Kennzahlen und Daten, die im Rahmen der Prüfungen nach § 128 SGB IX Wirksamkeit belegen.

Verankerung im SGB IX

Die Orientierungshilfe bildet anschließend ab, in welchen Zusammenhängen der Bundesgesetzgeber, Wirkung und Wirksamkeit im SGB IX verankert hat. Auf der indivudellen Ebene der Wirkungen setzt die Wirkungskontrolle des Gesamtplanverfahrens an. Auf der strukturellen Ebene zwischen Leistungsträger und -erbringer werden die gesetzlichen Bestimmungen für die Vertragswerke erläutert.

Prüfungen nach § 128 SGB IX

Das vierte Kapitel der Orientierungshilfe bezieht sich auf Ziele und Inhalte der Prüfungen nach § 128 SGB IX und beleuchtet u.a. anlassbezogene und anlassunabhängige Prüfungen genauer. Anschließend führt die BAGüS die einzelnen Verfahrensschritte einer Prüfung genauer aus. Im sechsten Kapitel werden die Maßnahmen beleuchtet, die im Anschluss der Prüfungen erfolgen können.

Die Orientierungshilfe steht auf der Website der BAGüS zum Download bereit.

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