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Konferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin nach zweiter Staatenprüfung

04. November 2024

Konferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin nach zweiter Staatenprüfung

Anlässlich der zweiten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Jahr 2023 kamen am 6. September 2024 rund 130 Akteurinnen und Akteure in Berlin zusammen, um über die Umsetzung der UN-BRK im Bundesland zu diskutieren.

Das Thema der Konferenz lautete „Die UN-BRK in Berlin: Wie weiter nach der zweiten Staatenprüfung?“. In vier Foren diskutierten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung und Organisationen von Menschen mit Behinderungen „über die Themen inklusive Arbeit und Ausbildung, die Rechte von geflüchteten Menschen mit Behinderungen, inklusive Schulbildung und politische Partizipation“ (Deutsches Institut für Menschenrechte 2024). Hervorgehoben wurde der notwendige Abbau von nach wie vor bestehenden Parallelsystemen (ebd.).

Die Monitoring-Stelle zieht eine positive Bilanz aus der Konferenz. Es wird zudem auf die im nächsten Jahr anstehende Fortschreibung des Maßnahmenplans „Berlin inklusiv“ hingewiesen (ebd.).
 

 

Weitere Infos zur Konferenz erhalten Sie hier:

 

Den Nachbericht zur Konferenz können Sie hier herunterladen:

 

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte (2024): UN-BRK im Land Berlin: Parallelsysteme in allen Lebensbereichen überwinden. In: Aktuelles (04.11.2024) 

 

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