Die Empfehlungen des Deutschen Vereins richten sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe und an die Landesgesetzgeber, an Planer/innen und Entscheider/innen in den kreisangehörigen Gemeinden und Städten, an Wohlfahrts-, Sozialverbände und weitere private und religiöse Organisationen sowie Seniorenvertretungen, weitere Interessensgruppen und die Zivilgesellschaft.
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