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DVfR veranstaltet Online-Diskussion zu inklusiver Hochschulbildung

23. März 2022

DVfR veranstaltet Online-Diskussion zu inklusiver Hochschulbildung

"Inklusive Hochschulbildung – Studieren und promovieren mit Behinderung und chronischer Erkrankung" - Zu diesem Thema veranstaltet die 
Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) vom 22. März bis zum 12. April eine Online-Diskussion. Studierende und Lehrende, Mitarbeitende von Rehabilitationsträgern, Integrationsämtern oder Beratungsstellen und andere Interessierte sind eingeladen, sich an dem Online-Forum zu beteiligen.

BTHG setzt Forderung der UN-BRK nach gleichberechtigtem Bildungszugang um

Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention sollen Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt Zugang zu allgemeiner Hochschubildung haben. Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der deutsche Gesetzgeber daher die neue Leistungsgruppe „Teilhabe an Bildung“ geschaffen (§ 5 SGB IX). Diese umfassen auch Hilfen zur Hochschulbildung (§ 75 Abs. 2 Satz 3 SGB IX). Zuständige Rehabilitationsträger könnnen die Eingliederungshilfe, die Kinder- und Jugendhilfe, die Kriegsopferversorgung oder die Unfallversicherung sein.

Neue Regelungen in der Eingliederungshilfe

Zum Beispiel ist im Rahmen der Eingliederungshilfe die Übernahme der behinderungsbedingten Kosten für den Zugang zu einem Masterstudium möglich. So können etwa Assistenzleistungen, wie eine Begleitung für sehbehinderte Menschen, in Anspruch genommen werden. Weitere Unterstützungsleistungen sind etwa Hilfen zur Teilnahme an Fernunterricht oder Hilfen zur Ableistung eines Praktikums (§ 112 Abs. 3 SGB IX). Für weiterführende hochschulische Angebote muss kein Leistungs- und Befähigungsnachweis erbracht werden. Darüber hinaus bestehen Verpflichtungen der Hochschulen zur Barrierefreiheit.

 

Nichstdestoweniger kann ein Studium oder eine Promotion für Menschen mit Behinderungen mit vielfältigen Barrieren verbunden sein. Für einige Studierende sind Barrieren infolge der Corona-Pandemie entfallen. Für andere sind durch Online-Formate, eingeschränkte soziale Kontakte und Austauschmöglichkeiten neue Hürden hinzugekommen.

Inwieweit die neuen Regelungen zum Abbau von Barrieren und zu mehr Teilhabe umgesetzt werden, ist Gegenstand einer Online-Diskussion der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) vom 22. März bis zum 12. April.

Nach Ablauf des Diskussionzeitraumes sollen die Beiträge als Fachbeitrag zusammengefasst veröffentlicht werden.

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