Mit dem Bundesteilhabegesetz wird erstmals klargestellt, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Künftig wird dadurch sowohl die Förderung einer schulischen oder hochschulischen beruflichen Weiterbildung im Anschluss an eine duale oder schulische Berufsausbildung (Meisterkurs, Bachelorstudium) ebenso möglich wie die Förderung einer rein akademischen Aus- und Weiterbildung (Masterstudium im Anschluss an ein Bachelorstudium).
Seit längerem beschäftigen wir uns als Wirtschaftliche Jugendhilfe mit der Frage, wie bei der Bescheiderteilung die Ausgestaltungsformen (wie etwa bspw. eine …
Gibt es im SGB IX noch eine Rechtsgrundlage für eine vollstationäre Unterbringung eines minderjährigen Kindes im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX?
Bildung ist der Schlüssel zum Arbeitsmarkt. Diese Erkenntnis ist nicht neu und wird in der Wissens-und Kompetenzgesellschaft immer wieder betont, doch bleibt …
Ich strebe nach meinem Bachelor-Studium ein Masterstudium in einem anderen Fachgebiet an. Ist es künftig trotzdem möglich, Eingliederungshilfeleistungen zu bekommen?
Unter welcher Rechtsgrundlage sind Sonderschulkindergärten im SGB IX zu subsumieren? Der Gesetzgeber hat im § 112 SGB IX nur Hilfen zur Schulbildung bzw. zur …
Was regelt das BTHG zur gemeinsamen Inanspruchnahme von Schulbegleitung?
Es handelt sich um erwachsene Jugendliche, welche eine Berufsfachschule für Körperbehinderte (Ersatzschule) in Hessen besuchen. Es gibt keine vergleichbare öffentliche …
Können aufgrund einer diagnostizierten Lernbehinderung und Lese- und Rechtschreibschwäche Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen der Teilhabe an Bildung (gem. § …